Kindesunterhalt
Die Grenze der Belastung des Unterhaltsverpflichteten ist bei niedrigen Durchschnittseinkommen der sog. Selbstbehalt. Er liegt bei einem nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei monatlich 880 EUR und bei einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei monatlich 1080 EUR. Gegenüber volljährigen Kindern liegt er bei 1.300 EUR.
Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Erst eigt daher ab dem 01.08.2015 von 488 auf mtl. 504 EUR.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für NRW kann über die Seite www.olg-duesseldorf.nrw.de eingesehen werden. Die Richtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der folgenden Unterseite Kindesunterhalt 2015
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