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Kindesunterhalt

Die Betreuung der ehelichen Kinder übernimmt der Ehepartner, bei dem sich die Kinder im täglichen Leben aufhalten. Meistens die Mutter leistet damit den sog. Naturalunterhalt. In der klassischen Familiensituation bei Trennung hat der berufstätige Vater zwar das Umgangs- bzw. Besuchsrecht (je öfter je besser), ungeachtet dessen zahlt er aber den Kindesunterhalt als Barunterhalt.
Kindesunterhalt in Bonn
Anhand der von den Oberlandesgerichten aufgestellten, aktuellen Unterhaltstabellen kann der Unterhalt berechnet werden, der je nach Nettoeinkommen und Kindesalter unter Berücksichtigung des Kindergeldes fällig ist. Auch die Anzahl der Kinder spielt eine Rolle und führt zu Auf- oder Abschlägen. Dazu kommt noch ein gelegentlicher Sonderbedarf für ungewöhnliche Kosten, die den erziehenden Elternteil nicht allein belasten sollen und von dem Kindesunterhalt nicht mitgedeckt sind. Für Unterhalt gilt auch die Düsseldorfer Tabelle, die aber nur eine Richtlinie ist und kein Gesetz. Unterhalt ist am Bedarf des Einzelfalles orientiert und wird von den Familiengerichten gerne auch mal über den Daumen gepeilt und nicht auf den Cent genau ausgeurteilt.

Die Grenze der Belastung des Unterhaltsverpflichteten ist bei niedrigen Durchschnittseinkommen der sog. Selbstbehalt. Er liegt bei einem nichterwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei monatlich 880 EUR und bei einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei monatlich 1080 EUR. Gegenüber volljährigen Kindern liegt er bei 1.300 EUR.

Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Erst eigt daher ab dem 01.08.2015 von 488 auf mtl. 504 EUR.

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für NRW kann über die Seite www.olg-duesseldorf.nrw.de eingesehen werden. Die Richtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der folgenden Unterseite Kindesunterhalt 2015

Haben Sie Fragen zum Unterhalt und wohnen Sie in Bonn und Umgebung berate ich Sie gerne persönlich.
Wolfgang Bramer - Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt Familienrecht Scheidungsrecht Bonn


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