Schulden Eheschulden bei Trennung

Häuft ein Ehepartner also Schulden nach der Trennung an, muß er/sie sehen, wie er/sie damit klar kommt, wenn man sie alleine verursacht und Kreditverträge unterschrieben hat.
Haben Sie zusammen mit Ihrem Ehepartner in der Ehezeit zur Anschaffung von Hausrat/Pkw/Urlaubsreise etc. einen gemeinsamen Kredit aufgenommen, müssen Sie diesen grds. einmal mitabtragen oder eine Lösung mit der Bank suchen, um vielleicht freigestellt zu werden (schwierig).
Haben Sie allerdings nicht gearbeitet (wg. Kindererziehung) und keine Einkünfte gehabt, muß der andere Ehepartner, wie bisher auch, mit seinem Einkommen tilgen. Die monatlichen Zahlungen auf Eheschulden werden allerdings vor einer Unterhaltsberechnung berücksichtigt und verrechnet. So sind Sie also unter dem Strich doch an der Tilgung mitbeteiligt, weil Sie unter Umständen entsprechend weniger Unterhalt bekommen können.
Was ist mit unseren Bankkonten?
Sie müssen bei einem Konto auf Ihren Namen eine erteilte Vollmacht widerrufen. Sie müssen, wenn Sie bislang kein eigenes Konto geführt haben, ein Konto einrichten.
Sie müssen gemeinsame Kontenbeteiligungen kündigen bzw. auf die Trennung hinweisen. Von einem gemeinsamen Konto können Sie 50 % abheben. Vor dem Plündern von Konten kann nur gewarnt werden. Unter Umständen kann so ein Unterhaltsanspruch verwirkt werden.
Ihre Anwälte:
Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Oxfordstrasse 10
53111 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de
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