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Ehevertrag Lebenspartnervertrag - macht das Sinn?

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Nach einer Mitteilung der Bundesnotarkammer ist offensichtlich im Bereich der Beurkundung von Eheverträgen eine Steigerung in den Notariaten zu vermerken. Möglicherweise hat die Änderung der nachehelichen Unterhaltsgesetzgebung bei vielen Paaren zum Nachdenken über die finanzielle Absicherung geführt, wenn man sich im Sinne einer ehelichen Lebensplanung für einen längeren Zeitraum aus dem Berufs- und Arbeitsleben verabschiedet, um gemeinsame Kinder groß zu ziehen. Wenn die Ehefrau dann dem Mann noch gesellschaftlich den Rücken frei hält, hat sie selbstverständlich überragendes Interesse an einer späteren wirtschaftlichen Absicherung, wenn die Ehe scheitern sollte und eine Rückkehr in das Arbeitsleben schwierig ist oder wegfällt.
Bei dieser Interessenlage macht es Sinn, eine nacheheliche Unterhaltsvereinbarung zu treffen.

Einen Text-Entwurf dazu werden Sie an dieser Stelle nicht finden, denn 1. ist ein konkreter Einzelfall entscheidend 2. wird der Ehevertrag nach den Wünschen der Parteien aus Einzelregelungen zusammengestellt und 3. benutzen die Notare nur und grundsätzlich immer ihre eigenen Schriftsätze. Nach einer Vorberatung bei einem Anwalt für Familienrecht Bonn kann man dem Notar aber eine schriftliche Zusammenfassung vorlegen, was genau gewünscht wird. Dabei helfen wir Ihnen natürlich gerne. Zur Orientierung finden Sie im Untermenü die typischen Beispielsfälle in Kurzbeschreibung.

Macht ein Ehevertrag noch aus anderen Gründen Sinn?

Wer heiratet landet automatisch im Ehestand der Zugewinngemeinschaft. Egal, ob Mann oder Frau das Geld oder das sonstige Vermögen auf ihrem Konto haben oder im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden, es wird am Ende der Ehe ein Kassensturz gemacht und ein verbleibender Zugewinn im Sinne des Wortes hälftig aufgeteilt. Halbteilungsgrundsatz also, der zu einem gerechten Ergebnis führt.

Warum an diesem sinnvollen und gerechten Institut herumschrauben?
So sehen das wohl auch die meisten Notare, denn üblicherweise wird nach Beratung von dem Abschluss eines Ehevertrages abgeraten.

Was sind die Motive für den Abschluß eines Ehevertrages?

Grund Nummer 1: Verhinderung des Abwanderns von Familienvermögen in eine fremde Familie

Das ist der Standard in Adelsfamilien oder alt eingesessenen Familien mit einem ggfl. über Generationen aufgebauten Familienvermögen. Heiratet z.B. der Thronerbe in fortgeschrittenem Alter ein zweitesmal die Altenpflegerin und verstirbt er ohne besondere Vereinbarung und Testament, wandert ¼ gesetzlicher Erbteil und ¼ pauschaler Zugewinnausgleich an die Frau. Zumindest ein Teil des Familienvermögens landet nach dem Versterben auch des Längstlebenden bei deren/dessen Angehörigen mithin in einer anderen Familie.

In diesem Gesellschaftskreis reagiert man aber auf das Problem und die Frau muss sich üblicherweise mit einer ggfl. Abfindung begnügen und auf Erbansprüche verzichten. Gütertrennung verhindert also, dass sie etwas dazu erwirbt.

Grund Nummer 2: Verhinderung von Vermögensverlust bei Insolvenz und Pleite

Das ist der zweite wichtige Fall. Beispiel: Ein Ehegatte ist selbständig und schlingert gelegentlich am Rande der Insolvenz herum. Dann kommt der eine oder andere pfiffige Zeitgenosse schnell auf die Idee, das bis dahin erworbene Vermögen einfach auf den anderen Ehegatten zu übertragen und per Ehevertrag Gütertrennung zu vereinbaren. Das nennt man Gläubigerbenachteiligung und die funktioniert, wenn zwei Jahre Frist nach der Übertragung abgelaufen sind. Der andere Ehegatte haftet entgegen landläufiger Ansicht in der Bevölkerung nämlich nicht automatisch für die Schulden des Ehepartners und kann nicht von den Gläubigern in Anspruch genommen werden.

Wo ist der Haken für den übertragenden Ehegatten?

Er ist auf Gedeih und Verderb von dem anderen Ehegatten abhängig! Kommt es zum Zerwürfnis und zur Scheidung ist der andere möglicherweise mit dem gesamten Vermögen weg (Gütertrennung = kein Zugewinnausgleich) und der raffinierte Geschäftsmann guckt in die Röhre und wird zum Sozialfall.

Grund Nummer 3: Verhinderung von Auswirkungen von Eheproblemen auf eine Firma oder eine Firmenbeteiligung

Auch der Firmenwert, der sich in der Ehezeit gebildet oder vergrößert hat, fällt in den Zugewinn-Topf. Die Wertbestimmung und die Auseinandersetzung darüber bringt sehr oft aber Unruhe in die Gesellschaft/Firma, die ja unter Umständen noch fremde Dritte als Mitgesellschafter hat.

Ein weiteres Problem, das den Bestand einer Firma und Arbeitsplätze gefährdet, ist der resultierende Auszahlungsanspruch aus Zugewinn. Bei vielen Selbständigen steckt der größte Teil des Vermögens in dem Firmenwert. Liquidität zum Auszahlen ist aber nicht vorhanden. Soll also die Firma verkauft werden?

Um das zu vermeiden, werden Regelungen getroffen, die die Firma aus diesen Problemen heraushalten. Z.B. mit einem Ehevertrag, wonach bei einer Scheidung kein Anspruch auf die Firma besteht. Das ist ein modifizierter Zugewinn.

Klingt ja plausibel, aber was ist mit der Ehefrau, die verzichtet?

Nun, diese wird nach Beratung gerne auf den Vorschlag zurückkommen, dass dann im Verhältnis zu dem jährlich steigenden Firmenwert für sie ein besonderer finanzieller Ausgleich gesichert wird. Sie wird also bei der Beurkundung im Ehevertrag eine Klausel verlangen, die das garantiert.
So weit, so gut. Das bedeutet aber, dass mit schöner Regelmäßigkeit der Wert der Firma bestimmt werden muss. Dazu gibt es verschiedene Verfahren, die ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gerne erledigt. Die kosten aber zusätzliches Geld. Weiterhin muss die finanzielle Kompensation abgesichert werden und dazu der Notar aufgesucht werden. Einmal im Jahr, vielleicht? In der Praxis zeigt sich schnell, dass niemand konsequent Jahr für Jahr die Vereinbarung durchzieht. Das ganze ist unpraktisch und gerät schnell in Vergessenheit und! Nicht zu vergessen! Es muss ja auch Geldwert für den versprochenen finanziellen Ausgleich da sein, sonst ist das ganze nur eine Farce.
Gerade die Ehefrauen sollten sich genau überlegen, ob sie sich auf so eine Nummer einlassen!

Erspart mir der Ehevertrag wüste Auseinandersetzungen, also den Rosenkrieg?

Vorangestellt, wollen Sie das überhaupt? Man verzichtet doch unter Umständen auf eine herrliche Möglichkeit dem nach Trennung ausgiebig verhassten Ex-Partner noch jahrelang Steine hinterher werfen zu können. Nach Ansicht des Verfassers ist das der einzige Grund, warum Streitereien endlos in die Länge gezogen werden. Wirtschaftliche Gründe können es nicht sein, den deren Voraussetzungen und Vorteile liegen ganz schnell auf der Hand und sind einleuchtend.

Nein, es geht dem rausgeworfenen Ehegatten um etwas anderes, wenn um die Haushälfte gekämpft wird. Diese/r weiß nämlich ganz genau, womit er/sie seine/n Ex treffen und wie er/sie ihr/ihm ordentlich Angst machen kann - und das ist so beabsichtigt! Erst recht, wenn eine neuer Partner, Gott behüte vielleicht noch in dem früheren gemeinsamen Heim mitlebt. Diese prachtvolle Möglichkeit zu nerven, zu stressen und Theater zu machen, fällt doch sofort weg, wenn man einen Ehevertrag über den Zugewinn und die Hausratsteilung abschließt und regelt, was mit dem Eigenheim geschehen soll.

Aber mal ernsthaft - Glauben Sie wirklich, dass der geschiedene Ehepartner, der über den Ehevertrag aus dem Anteil am Zugewinn ausgeschlossen ist, das Schicksalsergeben hinnimmt? Ich garantiere jahrzehntelangen Ärger, vor allem, wenn Kinder da sind. Diese bekommen ein Leben lang auf`s Brot geschmiert, wie geizig und raffgierig Papi war und so weiter und so weiter. Die Kinder werden, bis sie selbst entscheiden können, dem anderen Elternteil entzogen und so weit es geht entfremdet.
Man sieht also, der Ehevertrag ist nicht unbedingt die ideale Lösung.

Hat man sich dazu entschieden, sollte man folgendes wissen:

Sinnvolle Regelungen sind z.B. die über das negative Anfangsvermögen und den Versorgungsausgleich.

Negatives Anfangsvermögen

Mit der gesetzlichen Anpassung des Zugewinnausgleichs am 01.09.2009 ist es jetzt möglich, Schulden, die ein Ehepartner in die Ehe mitgebracht hat, in den Zugewinn mit einzubeziehen. Früher ging das nicht, was zu der absurden Folge führte, dass ein gemeinsamer Abbau dieser Schulden in der Ehezeit später unberücksichtigt blieb. Jetzt kann man die Schulden bei einem Notar als negatives Anfangsvermögen dokumentieren lassen und vermeidet später Zank und Diskussion darüber.

Versorgungsausgleich

Nach dem Halbteilungsgrundsatz werden die Rentenansprüche und Altersvorsorge auf Rentenbasis bei Scheidung gerecht verteilt.

Was aber, wenn die Ehe ein Bratkartoffelverhältnis war? Der klassische Fall ist: Die Ehefrau hat eine Berufsausbildung absolviert, zieht die Kinder groß und finanziert mit ihrer Arbeit den Lebensunterhalt der Familie. Der Ehemann profitiert davon und studiert jahrelang. Nach seinem erfolgreichen Universitätsabschluss trennen sich die Eheleute. Soll die Ehefrau bei Scheidung jetzt noch die Hälfte ihrer Altersversorgung abgeben, in einer Situation, in der der Akademiker beste Startchancen für sein zukünftiges Berufsleben hat? Das wäre ein besondere Härte und eine Zumutung. Hier bietet der Ehevertrag die Möglichkeit Verzichtserklärungen festzuhalten.

Was kostet der Gang zu Notar?

Entscheidend ist der Wert den man an diesem Tag hat. Bei jungen Leuten meist noch nicht viel. Unterstellt es gibt ein Vermögen von 20.000 EUR kostet der Ehevertrag schlappe 154 EUR.

Was kostet der Anwalt?

Geht man zur Vorberatung zu einem Rechtsanwalt, kann man mit diesem eine Erstberatung aushandeln, um sich von ihm erläutern zu lassen, was sinnvoll ist. Das geht in den meisten Fällen in einer guten Stunde und darf 190 EUR kosten.

Warum zu einem Notar? Kann man das nicht selber hinschreiben?

Kann man schon, das Papier ist aber nicht mehr wert als eine bloße Absichtserklärung. Weil viele Rechtsgebiete berührt werden, achtet der Notar auf den juristischen und steuerlichen Zusammenhang, Er entwirft, belehrt, liest vor und erklärt bei Nachfragen den Inhalt noch einmal. Die Urkunde wird unter diesen Voraussetzungen von den Gerichten anerkannt.

Ist mit einem Gang alles erledigt?

Nein, siehe oben. Es empfiehlt sich nach Jahren, das ganze überprüfen und ggfl. anpassen zu lassen.

Kann man den Ehevertrag nur vor der Hochzeit abschließen?

Nein, das geht vorher und nachher, also jederzeit.

Wie funktioniert das mit der Gütergemeinschaft und dem Zugewinn?

Mann M und Frau F lassen sich nach 12 Jahren scheiden. F hat in der Ehezeit 60.000 EUR gespart und auf ihrem Konto. M hatte 30.000 EUR in die Ehe mitgebracht und angelegt. Er hat jetzt 40.000 EUR auf dem Konto.

1. Alt. Kein Ehevertrag abgeschlossen. Dann gilt die Zugewinngemeinschaft. Das jeweils in der Ehezeit ersparte wird halbe-halbe geteilt. F 60.0000 und M 10.000 (nicht 40.000 EUR, denn 30.000 EUR sind Anfangsvermögen und daher logischerweise nicht in der Ehezeit dazu gewonnen) . F muß 25.000 EUR an M zahlen. (60.000 ./. 10.000 : 2 = 50.000 davon ½)

2. Alt. Ehevertrag mit Gütertrennung. Jeder behält das, was er selbst gespart hat. Keine Zahlung von F an M.

3. Alt. Ehevertrag mit modifiziertem Zugewinn wegen einer Firma der F. Dann bleibt bei einer Scheidung das Geld, das in dem Firmenwert steckt, auch in der Firma. F musst M vom Geld im Unternehmen nichts ausbezahlen.

Kosten Ehevertrag


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
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Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


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