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Zugewinn - Die Vermögensauseinandersetzung - Güterrecht

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Was ist Zugewinn und was passiert mit unserem Ehevermögen?

Ohne besondere notarielle Vereinbarung in einem Ehevertrag gerät jedes Paar nach der Hochzeit automatisch in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Haben die Eheleute dann in der folgenden Ehezeit bis zur Einreichung des Scheidungsantrags (nur dieser Stichtag zählt! und ist unabhängig auch von zwischenzeitlicher Trennung!) einen gewissen Wohlstand erworben, ist zu dem gerichtlich bestimmten Datum Ehezeitende nach Einreichung der Scheidung ein persönlicher Kassensturz zu machen.

Zieht man von dem was man jetzt hat (Bankguthaben, Haus, Lebensversicherung, Pkw, Sammlungen etc) = Endvermögen das ab, was man in die Ehe mitgebracht hat (Bausparvertrag, Aussteuer, Sparguthaben etc.) oder in der Ehezeit als Erbe/Schenkung (privilegierter Erwerb) erhalten hat = Anfangsvermögen, erhält man den Zugewinn, wenn das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt. Hier versteht sich die Wortbedeutung Zu - gewinn in der Ehezeit.

Vor allem der Ehepartner mit überdurchschnittlichen Einkommensverhältnissen, sollte überprüfen, ob er/sie bei einem längeren Herausschieben der Scheidung nicht kräftig draufzahlt. Auch die Rentenansprüche wachsen in dieser Zeit weiter an und führen unter Umständen zu einer Erhöhung des Versorgungsausgleichsanspruchs des geschiedenen Ehepartners.

Der wirtschaftlich schwächere Partner andererseits sollte im eigenen Interesse alles tun, die Scheidung heraus zu zögern. Taktische Versöhnungsversuche können so erhebliche wirtschaftliche Vorteile im Einzelfall erbringen.

Lassen Sie sich bei der Berechnung und der Zusammenstellung helfen. Das kostet zwar Beratungsgebühren aber unter dem Strich bleibt für Sie üblicherweise mehr übrig, als wenn Sie sich leichtgläubig von Ihrem Ex-Partner/in beschwatzen und ausbezahlen lassen und damit vorschnell auf vielleicht sehr viel höhere Ansprüche verzichten.

Haben Sie erst einmal einen Überblick, worauf Sie tatsächlich Anspruch haben, können Sie sich immer noch mit dem Ehepartner gütlich einigen und damit richtig Geld sparen, denn die gerichtliche Auseinandersetzung über das Vermögen führt bei einem hohen Gegenstandswert zu entsprechenden weiteren Gerichts- und Anwaltskosten.

Haben Sie keine Ahnung, weil der andere Ehepartner die Ehekasse verwaltet und heimlich getan hat, wird Ihr/e Anwalt/in ein Auskunftsverfahren einleiten, um nachprüfen zu können, was Sache ist, wenn Sie trotz Nachfragens im Unklaren gelassen werden.

Man darf die Erwartungen aber nicht zu hoch ansetzen. Wenn ein Eheausstieg über Jahre geplant wurde oder man ohne Scheidung viele Jahre getrennt gelebt hat, hat man praktisch keine Chance die vergrabenen Goldtöpfe zu finden. Schweigt der andere eisern zu den Vorhalten Vermögen versteckt zu haben, kann auch das Gericht nicht helfen. Ausforschungsanträge werden abgewiesen.

Ist Hausrat auch Zugewinn?

Nein, es sei den Sie haben sündhaft teure Möbel und Einrichtungsgegenstände angeschafft, die einen Einbruch lohnen würden. Zieht bei einer Familie mit Kindern der Ehemann freiwillig aus, darf er seine persönlichen Sachen und besondere Geschenke natürlich mitnehmen. Bezüglich der verbleibenden Sachen gilt, dass alles für den Erhalt der kindgewohnten Umgebung zurückbleiben muß, wie z.B. Waschmaschine, Kinderzimmereinrichtung, Wäsche, Küche mit Geräten und zum Teil Wohnzimmereinrichtung. Was dann verbleibt - Unterhaltungselektronik, TV, Möbel, Instrumente, Bücher, Bilder, Gartenmöbel, Fitnessgeräte, Gartengeräte, Geschirr, muß geteilt werden.

Das beliebte Argument des Ehemannes, "das habe ich doch alles mit meinem Gehalt bezahlt" zählt nicht. Es ist zu teilen, egal wer die Sachen bezahlt hat.

Was jemand für die Berufsausübung benötigt, kann er mitnehmen.

Wenn man sich nicht einigen kann, steht natürlich immer noch eine Zuteilung durch einen Richter zur Verfügung. Aber ehrlich gesagt, niemand interessiert sich für diese spezielle Auseinandersetzung der Eheleute z.B. einen zackigen Streit über die Kristalldessertschalen von der Oma. Setzen Sie also alles daran, sich mit dem Partner auf eine faire Aufteilung oder finanziellen Ausgleich zu einigen.

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