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Beratung bei Scheidung in Bonn und Umgebung

Wenn Eheleute erkannt haben, dass ihre eheliche Lebensgemeinschaft gescheitert ist, regeln die meisten Paare die Trennung und die Scheidung einvernehmlich.
Scheidung in Bonn
Dazu gehört auch die eheliche Vermögensauseinandersetzung z.B. einer gemeinsamen Immobilie. Das erfolgt fast immer außerhalb des Scheidungsverfahren, ohne dass Gericht oder Anwälte etwas damit zu tun haben. Die eigentliche Scheidung betrifft nämlich grundsätzlich nur die formale Trennung. Viele Paare nehmen den ersten Kontakt zum Anwalt online auf. So kann es sein, dass man sich nach Informationsaustausch in den meist einfach gelagerten Fällen einer Online-Scheidung erst vor dem Gerichtssaal trifft. Siehe zum Verfahren dazu unter Rubrik Online-Scheidung.

Keinen Sinn macht das bei ungeklärten, komplizierten und streitigen Fällen. Hier ist die kompetente und einfühlsame Beratung bei einem Anwalt vor Ort gefragt. Wer also eine Scheidung in Bonn und Umgebung beabsichtigt, kann sich zu einem ersten Beratungsgespräch gerne an uns wenden. Die Dauer beträgt nach der Erfahrung ungefähr eine Stunde. Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Unterlagen dazu sind erst einmal nicht nötig.

Nutzen Sie das Beratungsangebot auch, wenn sie unsicher sind und Sie vielleicht noch keine
Ent-Scheidung getroffen haben.

Nehmen Sie jetzt Kontakt auf mit Scheidungsanwalt in Bonn
Manchmal hilft schon eine Empfehlung oder Anregung um die persönlichen Sachen in die richtigen Bahnen zu lenken und selbstsicher zu werden. Die Kosten halten sich mit 190,- EUR in Grenzen. Beauftragen Sie uns dann mit der Durchführung der Scheidung wird die Erstberatungsgebühr auf die Gesamtkosten angerechnet.

Es gibt noch die Möglichkeit sich über Beratungshilfe und Beratungshilfeschein (zu erhalten bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, Info-Stand) bei 10,- EUR persönlicher Zuzahlung finanziell unterstützen zu lassen.

Unser Tipp für Unentschlossene: Treffen Sie eine Entscheidung! Seien Sie konsequent! ich habe noch nie erlebt, dass das jahrelange Hinauszögern und Herumlavieren irgendeinem der Beteiligten, einschließlich der Kinder etwas genutzt hat.


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de


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