Scheidung einer indischen Ehe in Deutschland
Können Sie! Internationales Privatrecht ist in Indien ungeschrieben und verweist auf englische Bestimmungen über das internationale Privatrecht. Da sind wir schon einmal halbwegs in Europa angelangt.
Scheidungsrecht ist danach dort zu prüfen, wo die Eheleute ihren Wohnsitz haben und auf Dauer leben. Das anzuwendende Scheidungsrecht richtet sich also nach dem "Domizil".
1. Alt.- beide Eheleute leben unabhängig von ihrer Nationalität in Deutschland. Dann ist aufgrund einer "versteckten Rückverweisung" deutsches materelles Scheidungsrecht anzunehmen.
2. Alt. - ein Ehegatte hat seinen Wohnsitz in Deutschland und der andere entweder in Indien oder in einem Drittland.
Auch dann greift die versteckte Rückverweisung. Deutsches Recht hat eine große Sachnähe und es gibt keinen Widerspruch zu kollisionsrechtlichen Interessen. Man geht in Deutschland davon aus, dass die deutsche gerichtliche Entscheidung auch im Ausland, hier in Indien anerkannt wird.
Noch problemloser ist es, wenn der in Deutschland lebende Ehegatte die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Die Ehe ist also nach deutschem Recht zu scheiden.
Auf eine längere Verfahrensdauer kann man sich allerdings bei der 2. Alt. einrichten, weil hier praktisch in Abwesenheit geschieden wird, wenn, wie oft in diesen Fällen, der indische Ehepartner fernbleibt. Das Gericht hat daher die Aufgabe sorgfältig zu prüfen, ob die Scheidung nicht einseitig betrieben wird, mit einem völlig ahnungslosen Ehepartner auf der anderen Seite.
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Wolfgang Bramer
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