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Scheidung in der EU - Welches Recht gilt?

Scheidung in der EU - Welches Recht gilt? - Flagge
EU: Einheitliche Regeln bei grenzüberschreitenden Scheidungen

Die EU wächst immer weiter zusammen, auch bei den Scheidungen. Einheitliche Regeln für Scheidungen in der EU bringen erkennbare Vorteile für jeden Bürger. Am 4. Juni 2010 hat der EU-Justizministerrat sich mit überwältigender Mehrheit für die erstmalige Anwendung des Instruments der verstärkten Zusammenarbeit ausgesprochen. Der Beschluss bietet ein Modell für alle EU-Mitgliedstaaten. Zunächst haben sich 14 Staaten, darunter auch Deutschland, diesem Modell angeschlossen. Es soll nach einheitlichen Regeln entschieden werden, welches Recht aus welchem Mitgliedstaat für die Scheidung gilt. Zunächst wird jedes Gericht prüfen, ob die Eheleute ein gemeinsames Recht gewählt haben. Ist das nicht der Fall, richtet sich die Scheidung nach dem gemeinsamen Aufenthaltsort. Klare Regeln sollen verhindern, dass der stärkere Ehegatte durch geschickte Gerichtswahl ein für ihn günstigeres Scheidungsrecht zur Anwendung bringen kann.

Fragen dazu beantwortet Herr Rechtsanwalt Wolfgang Bramer Anwalt Fachanwalt Scheidungsrecht Familienrecht in Bonn


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Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
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