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Scheidungstricks

Eine deutsche Illustrierte präsentierte in einer Ausgabe fünfundzwanzig angebliche Scheidungstricks zur gefälligen Anwendung bzw. Gegenwehr. Man bekommt den Eindruck, dass diese zum Repertoire eines pfiffigen Scheidungsanwalts gehören.

Lesen Sie einmal, was davon u.E. im Einzelnen zu halten ist.

1. Neuer-Partner-Lüge

Zweck: weiterhin Unterhalt zu beziehen
Vorgehensweise: Die neue inzwischen gefestigte Beziehung wird verheimlicht, abgestritten oder vertuscht
Verteidigung: Informationen über Art und Umfang des Zusammenlebens sammeln - Detektivarbeit - Angehörige, Freunde, Kinder, Bekannte einsetzen oder ausquetschen. Detektivarbeit.
Problem: sehr aufwendig oder teuer - große Beweisprobleme, weil nachher keiner als Zeuge vor Gericht aussagen will
Bewertung: das ist doch kein Trick, sondern allgemeine Vorgehensweise, also ein Standard im Unterhaltsrecht - das fällt jedem auch ohne Beratung ein - ganz alter Hut.

2. Anwalt ausschalten

Zweck: man kennt einen, beiden Parteien bekannten oder sogar mit ihnen befreundeten, Fachanwalt für Familienrecht oder man kennt einen (Super)Anwalt vielleicht aus einem Aufsehen erregenden Fall aus den Medien und will ihn für sich
Vorgehensweise: Anwalt zur Beratung aufsuchen und mit einer Erstberatung wegen Interessenkollision für den anderen ausschalten
Verteidigung: als erster dort hingehen
Problem: Anwälte weigern sich sinnvollerweise, gute Freunde zu vertreten, weil damit Kontakte abbrechen können.
Durch Medien bekannte Anwälte müssen auch nicht gut sein
Bewertung: an den Haaren herbeigezogener angeblicher Trick. Völlig lebensfremd, war vielleicht vor 30 Jahren mal okay, Fachanwälte im Familienrecht gibt es erst seit 1998.
Es gibt aber heutzutage an jeder Ecke Fachanwälte für Familienrecht, annähernd 10.000. Auch die Manipulationsmöglichkeit eines Anwalts (sogar des Superanwalts) wird völlig überschätzt. In der Regel können die zu Grunde liegenden ehelichen Lebenssachverhalte anwaltlich überhaupt nicht mehr beeinflusst oder gestaltet werden.
Einem guten Anwalt/in in jeder Stadt stehen mindestens 50 andere gute Anwälte/innen gegenüber. Aufgrund der Anwaltschwemme gibt es keinen Vor- oder Nachteil.

3. Wohnungsräumung

Zweck: Vermeidung einer Auseinandersetzung über Hausrat und Ehevermögen
Vorgehensweise: in einer heimlichen, überraschenden Wohnungsräumung alles an sich nehmen
Verteidigung: nicht möglich - allenfalls wichtige Unterlagen schon im Vorfeld der Ehestreitigkeit vor Zugriff sichern
Problem: die meisten Menschen bekommen es gar nicht geplant,bezahlt und organisiert, alles zu räumen
Bewertung: alter Hut - kein Trick - wird auch nur ganz selten gemacht - totale Räumung, haben wir in den letzten 20 Jahren in keinem Fall erlebt
Bewertung: Kein Trick - Die Mandanten packen üblicherweise ihre eigenen Sachen - wer Unterlagen zum Ehevermögen sichert, macht nur von einem selbstverständlichen Recht Gebrauch. Sehr oft ist der Hausrat auch nichts mehr wert und man deckt sich lieber neu ein - Schlechte Erinnerungen hängen auch noch darin. Dazu ist also keine vorherige anwaltliche Beratung nötig, das weiß man. Es stimmt auch nicht, dass man dadurch seinen Unterhalt gefährdet. Das gilt nur für illoyale Bankkonten-Plünderung.

4. Die Zockermasche

Zweck: möglichst lange Unterhalt bekommen - möglichst viel Zugewinn kassieren
Vorgehensweise: Verschleppung durch Einleitung von allen möglichen familienrechtlichen Verfahren
Verteidigung: nicht möglich - die Illustrierten Empfehlungen sind untauglich!
Problem: gibt es keins - die Klärung von einzelnen familienrechtlichen Ansprüchen sog. Folgesachen ist gesetzlich so vorgesehen
Bewertung: kein Trick - ganz alter Hut - keine Beratung dazu erforderlich, das machen die entsprechenden Mandanten automatisch ("ich lasse mich erst scheiden, wenn ich .... bekommen habe.) Deswegen hilft auch der Hinweis an das Gericht wegen offensichtlicher Verzögerungstaktik überhaupt nichts!! Das Gericht ist verpflichtet, Familiensache auf Antrag in den Verbund zu nehmen. Die Verfahren werden üblicherweise nicht aus dem Verbund abgetrennt.
Aggressiv dagegen vorgehen ist auch Unfug. Die Familiengerichte versuchen gerade zu vermeiden, dass eine Partei als Gewinner oder Verlierer herausgeht, Vergleichsbereitschaft und Kooperation werden daher verlangt. Aggressivität des Anwalts ist reine Mandantenpflege und dient nur zur Beruhigung des Mandanten und zur Sicherung des Mandats. Mehr Zugewinn geht auch nicht! Stichtag zur Ermittlung des Ausgleichswertes ist nämlich die Zustellung des Scheidungsantrags und danach ist es egal, wie lange das Verfahren dauert.

5. Die Aushöhlungstaktik

Zweck: Endvermögen reduzieren um Zugewinnausgleich zu verhindern oder zu kürzen
Vorgehensweise: üppigen Lebenswandel betreiben - teure Reisen - schicke Klamotten - Geld raushauen - Problem: wann fängt man damit an? "oh, meine Ehe ist zerrüttet und ich muss von meinem Vermögen etwas abgeben, also gebe ich das ab jetzt lieber alles aus"! ???
Verteidigung: gerichtliche Schritte zur Vermögenssicherung einleiten
Bewertung: Kein Trick - machen die Leute instinktiv - keine Beratung erforderlich - eher das Gegenteil, nämlich die Warnung vor einer illoyaler Vermögensminderung nach dem offiziellen Trennungszeitpunkt wegen inzwischen geänderter Gesetzeslage.
Lebensfremd - macht kaum jemand - Wer geizig íst und dem anderen nichts gönnt, versteckt und kaschiert meist eher langfristig vorher - er gibt es aber nicht einfach so aus.
Sind Kinder da, passiert das erst recht nicht. Warum? Weil die Häuser, die man aufteilt, wo am Schluss letztlich landen? Genau, aufgrund der Erbfolge bei den Kindern! Warum also den Partner niederkämpfen und feilschen um ein paar Tausend EURO.
Wer über ein Eheleben lang bequem, angepasst, eingeschüchtert oder nachgiebig dem anderen die Ehefinanzen überlassen hat, muss sich nicht wundern, am Ende leer dazustehen, wenn nicht zu beweisen ist, dass überhaupt etwas da ist. Das ist das eigentliche Problem im Zugewinn - Übrigens: die Immobilie kann man nicht verschwinden lassen.

6. Ich-bleibe-zu-Hause-Strategie

Zweck: nachehelichen Unterhalt sichern
Vorgehensweise: nichts tun - krank spielen - auf miesen Arbeitsmarkt hinweisen - in die Psycho-Kiste steigen
Problem: der Verweigerer blockiert seine Zukunft und wird nie lernen eigenverantwortlich zu werden, sondern auf Dauer abhängig bleiben
Verteidigung: Auf die geänderte neue Rechtslage hinweisen. BGH-Entscheidung - Krankheit ist nicht ehebedingt, sondern schicksalshaft und wird nicht mitgeheiratet im Sinne einer ehelichen Solidarität.
Arbeitsfähigkeit behaupten und gerichtlich klären lassen - Strafanzeige wegen Prozessbetruges ist lebensfremd
Bewertung: Kein Trick - machen die Betreffenden ohne vorherige Beratung automatisch - Standard im Unterhaltsstreit.

7. Arbeitslos

Zweck: Unterhaltszahlungen verhindern
Vorgehensweise: Arbeit einstellen oder kündigen
Problem: man opfert seine eigene Lebensqualität, Zukunft und Entwicklungsmöglichkeit (ohne Kohle - keine neue Partnerin) nur um dem verhassten Ex eins auszuwischen
Verteidigung: gerichtliche Entscheidung herbeiführen, damit fiktives Einkommen zugrunde gelegt wird. Dann muss aber was zum Pfänden da sein, denn der Bursche arbeitet ja nicht mehr!!
Bewertung: kein Trick - Standardspruch des Unterhaltspflichtigen bei der Erstberatung über Unterhaltspflichten "dann schmeisse ich alles hin!" Realität: macht dann aber später doch keiner.
Ausnahme vielleicht : Leute, die sowieso beruflich nichts können oder ein kleines Einkommen haben und problemlos abtauchen und wegziehen können.

8. Fälschung der Unternehmensbilanz

Zweck: Unterhalt zu kürzen oder zu verhindern
Vorgehensweise: Selbstständige manipulieren ihr Einkommen -Einfachste Variante: Umsätze schwarz vereinnahmen und erst nach Abschluss des Unterhaltsverfahrens nachversteuern
Problem: Steuerfahndung/Betriebsprüfung - aber trotz Nachverzinsung immer noch günstiger gegenüber u.U. jahrzehnte langer Unterhaltszahlung - Steuerberaterhilfe ist notwendig
Verteidigung: Beweisantritt im Unterhaltsverfahren durch Sachverständigengutachten auf Bilanz- und Buchprüfung
Bewertung: Kein Trick - kennt jeder Selbstständige und zwar schon vor dem Ehestreit, wie man Einkünfte kaschiert und an der Steuer vorbeimogelt
Eine konkrete Anweisung zu den Möglichkeiten einer Manipulation können die meisten Familienanwälte mangels steuerlicher Spezialkenntnisse eh nicht geben - Die finanziell lukrative Beratung wandert an Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater ab.

9. Die Schwarzgeldanzeige

Zweck: Druck machen wegen Unterhalts oder Zugewinnforderungen
Vorgehensweise: Drohung mit Strafanzeige bei dem Finanzamt
Problem: man hängt aufgrund der eigenen Kenntnisse als Mittäter oder wegen Beihilfe meist selbst mit drin - grosse Beweisprobleme - geschickt gemachte Schwarzgeldgeschäfte sind kaum nachzuweisen - Einfach nur Anzeigen "da war was" reicht nicht
Verteidigung: alles abstreiten und auf das Verfahren ankommen lassen
Bewertung: ganz, ganz alter Hut - Kennen die Leute selbst - keine Beratung dazu erforderlich - wird auch kein Anwalt anraten - kein Trick - wird äusserst ungerne vom Familiengericht gesehen - viele Richter geben die Informationen gar nicht weiter, wegen s.o. Maxime: kein Gewinner - kein Verlierer.
Bumerang oder Eigentor möglich, wenn die Steuerbehörde zugeschlägt. Wovon soll dann noch Unterhalt gezahlt werden? Lebensfremd. Es wird zwar gerne gedroht, aber ganz selten durchgeführt.

10. Das Luxusleben

Zweck: höheren Unterhalt sichern
Vorgehensweise: horrende Kreditkartenrechnungen vorlegen, Quittungen über Luxusanschaffungen - hohen Lebenssstandard pflegen
Verteidigung: früheres normales Ausgabeverhalten nachweisen mit Kontoauszügen
Bewertung: veralteter und falscher Hinweis - kein Trick - nach Reform des Unterhaltsrechts wird nur der eheliche Nachteil im Einzelfall beurteilt und nicht mehr der frühere eheliche Lebenswandel/-standard.

11. Rabeneltern

Zweck: Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder sichern. Der Wegfall der Kindesbetreuung bedeutet nämlich sehr oft Wegfall der Unterhaltsverpflichtung
Vorgehensweise: Ehepartner verleumden (Psychose, Drogen, Alkohol, Gewalt, Prostitution, liederlicher Lebenswandel)
Verteidigung: kaum möglich, ruhig aber konsequent Abstreiten. Die Vorwürfe dagegen spiegeln und mit Gegenvorwürfen kontern, ist fatal und dringend zu vermeiden
Bewertung: Der Zeitungs-Tip ("Angriff") ist knall-falsch und stößt bei den Familiengerichten sauer auf - kein Trick, sondern Standard.

12. Die üble Nachrede

Zweck: Umgangsrecht mit den Kindern zu entziehen - eigentlich den Ex richtig schädigen und verletzen
Vorgehensweise: Umstände des Umgangs als sehr schlecht für die Kinder kritisieren (Aufenthalt nur bei Großeltern, macht nur gezielt tolle Erlebniswochenenden um sich besser darzustellen, schlechter neuer Partner, fehlende kindgerechte Umgebung für Übernachtung, Krankheit nicht beachtet, Hygiene und Sauberkeit vernachlässigt, nicht angeschnallt beim Autofahren, Verletzungen beim Spielen, Kinder sitzen nur vor dem Fernseher)
Problem: Kinder geraten zwischen die Fronten und haben Loyalitätskonflikt wegen eigener aber anderer Wahrnehmung
Verteidigung: ruhig bleiben, richtig stellen - eher zurückstecken und loslassen - Kampf meist aussichtslos
Bewertung: oller Hut - Standard - kein Trick

13. Die Manipulation der Kinder

Zweck: Sorgerecht für sich alleine sichern - eigentlich den Ex richtig schädigen und verletzen
Vorgehensweise: Kinder massiv beeinflussen und für sich einnehmen. Manipulation auf jeder Ebene
Problem: Kinder geraten zwischen die Fronten und haben Loaylitätskonflikte
Verteidigung: nicht möglich - ruhig bleiben - auf Entwicklung der Kinder hoffen und ständige Präsenz signalisieren (ich bin immer für Euch da) - Im gerichtlichen Verfahren Antrag auf Abweisung stellen
Bewertung: olle Kamelle - kein Trick - Standard - klappt auch in 99% der Fälle nicht, weil das Gericht die Übertragung ablehnt.

14. Die Entfremdung der Kinder

Zweck: Rache
Vorgehensweise: unnötiger Umzug in eine andere Stadt
Problem: Schaden für die kindliche Entwicklung
Verteidigung: nicht möglich
Bewertung: auch kein Trick - kein anwaltliches Beratungsthema - so etwas machen die Betroffenen eigenständig

15. Die Auslandsflucht

Zweck: Rache
Vorgehensweise: Umzug mit den Kindern in das Ausland
Verteidigung: Bei Kindesentziehung (eigentlich Entführung) sofortige Strafanzeige, um Haftbefehl zu erwirken zur Verhinderung des Grenzüberschrittes.
Bei Rückkehr in die Heimat (Auslandsehe) gerichtlichen Antrag stellen - ID - Pass einziehen lassen
Problem: Kindesentführung nicht zu verhindern bei stillem Grenzwechsel im Pkw oder mit der Bahn
Rückkehr in die Heimat ist der Ehefrau mit den Kindern möglich, wenn keine Besorgnis über das Kindeswohl und die geistige und körperliche Entwicklung in dem fremden Land bewiesen werden kann - gerichtliche Bestellung eines Kindesvertreters
Bewertung: kein Trick - nur bei Auslandsehen realistisch und dann auch nur in der 2. Variante Grundsätzlich ist das Vorgehen erlaubt aus Sicht der Frau.

16. Vermögensauseinandersetzung und Friede, Freude, Eierkuchen

Zweck: finanzielle Vorteile sichern
Vorgehensweise: Scheinbar entgegenkommendes Angebot für die Vermögensauseinandersetzung und Zugewinn unterbreiten. Erklärung, dass man keine Beratung bei einem Anwalt benötige - Einvernehmlichkeit heucheln - Angeblich hohe Kosten für Anwälte oder Sachverständige im Rahmen einer Immobilien- oder Firmenbewertung dramatisieren - Küchentischvertrag abschließen
Problem: keines, wenn der andere darauf reinfällt
Verteidigung: nicht darauf reinfallen und nachdenken - die Kosten sind nie so hoch, wie der Verlust bei einem Nachgeben
Bewertung: zum 16. mal! ganz alter Hut - Standard und ehrlich gesagt eine Männerdomaine - das denken sich die Kerle selber aus - keine anwaltliche Beratung als Anstoß notwendig.

17. Der Anfechtungstrick

Zweck: finanzielle Vorteile und Unterhalt sichern
Vorgehensweise: nachteiligen alten Ehevertrag aushebeln und gerichtlich anfechten
Problem: ist oft schwierig - kann teuer werden, denn logischerweise geht es um etwas - hoher Gegenstandswert
Verteidigung: auf geänderte Rechtslage überprüfen lassen - je nach Ergebnis verhandeln und vergleichen
Bewertung: kein Trick - Standard bei Trennung von einem vermögenden Partner - Kennen die Menschen: sie kommen in die Kanzlei und erklären: "ich habe da vor Jahren mit diesem Ehevertrag einen dicken Fehler gemacht! Ich sehe nicht ein, dass ich nichts oder so wenig bekomme. Komme ich da wieder raus?".

18. Die Versicherung aushöhlen

Zweck: Vorteile bei der Vermögensauseinandersetzung sichern
Vorgehensweise: Wahlrecht über eine Lebensversicherung ausüben und Kapital auszahlen lassen
Problem: man muss den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausgeschlossen und Gütertrennung vereinbart haben
Verteidigung: nicht möglich
Bewertung: das ist doch kein mieser Trick, sondern gesetzlich einwandfreie Folge der Gütertrennung. LV werden auch üblicherweise im Rentenalter ausgezahlt und neu angelegt. Die Rentenwahl ist eher selten. Der Ehepartner hatte von Beginn an keinen Anspruch darauf und wusste das auch die ganze Ehezeit über.

19. Die Schenkung der Eltern/Angehörigen

Zweck: Mehr Zugewinn bei der Vermögensauseinandersetzung erzielen
Vorgehensweise: höheres Anfangsvermögen nachweisen durch angebliche Schenkungen der Eltern oder Angehöriger
Problem: bei fingierten Schenkungen kann man weder eine Geldmittelherkunft noch einen Geldfluss nachweisen (Bankguthaben und Überweisung)
Verteidigung: Abstreiten und Beweiserhebung veranlassen z.B. durch Zeugenanhörung
Bewertung: kein Trick - Standard im Gerichtsverfahren, daher hoher Peinlichkeitsfaktor - der Nachweis durch eine handschriftliche Bestätigung der schenkenden Eltern ist eigentlich Prozessbetrug - Mit der Nummer kommen die Mandanten ungefragt automatisch, wenn sie das System Anfangsvermögen/Endvermögen begriffen haben -

20. Weg mit den Dokumenten

Zweck: Vorteile bei der Vermögensauseinandersetzung
Vorgehensweise: Dokumente vernichten oder verschwinden lassen
Problem: gibt es nicht
Verteidigung: nicht mehr möglich - wer in der Ehe versäumt hat sich zu kümmern und alles dem anderen überlassen hat, hat Pech gehabt
Bewertung: kein Trick - olle Kamelle - Standard
Außer der Immobilie kann alles vertuscht und verschoben werden - Was ist besonderes an der Überlegung Barvermögen auf eine online-Bank oder eine Fremdbank (nicht die Hausbank) einzuzahlen ohne Überweisung?
Der Betrogene muss übrigens nicht die Kontonummern kennen. Er muss wissen, bei welcher Institution das Vermögen liegt. Man kann dann verlangen, dass das Institut eine schriftliche Erklärung über alle Geschäftsvorgänge (Konten, Unterkonten) vorlegt.
Man kann aber nicht verlangen von allen Banken des Wohnortes eine solche Bescheinigung zu bekommen! Das wäre ein Ausforschungsantrag und der wird von dem Gericht abgelehnt.
TIPP: Sehr oft versendet die (verschwiegene) Anlagebank Werbung - das bitte sammeln und nachhaken, wenn es zum Streit kommt.

21. Die Zugewinnkasse

Zweck: Mehr Zugewinn erzielen
Vorgehensweise: In der Trennungsphase das Vermögen einvernehmlich und fair aufteilen und danach die eigene Hälfte beseite schaffen
Problem: man muss den Gang zum Notar zur Feststellung des Endes der Zugewinngemeinschaft verhindern
Verteidigung: nicht mehr möglich
Bewertung: kein Trick - das ist der sog. Porschefall
funktioniert nur 1. bei ordentlichem Vermögen 2. wenn zwischen Trennung und Scheidung erhebliche Zeit verstrichen ist 3. der Gang zum Notar vermieden werden konnte 4. der andere das Geld angelegt und gespart hat 5. so blöde war, das Geld bei der alten Hausbank liegen zu lassen (siehe Nr. 20) 6. noch dümmer, dem anderen auch noch zu sagen, dass man es noch hat
Ergebnis: Ein Trick setzt Manipulationsmöglichkeit voraus - wie soll das bei all diesen Voraussetzungen funktionieren?
Der Fall: BGH Entscheidung aus dem Jahre 2005
M und F trennen sich und teilen das Vermögen von 600.000 EUR fair auf. Sie gehen ihrer Wege aber nicht zum Notar, versäumen auch die Scheidung zeitnah einzureichen. Der Mann verlebt das Geld und fährt betrunken seinen neuen Porsche gegen die Wand. Fünf Jahre später im Scheidungsverfahren macht er, jetzt mittellos, einen Anspruch auf Zugewinnausgleich geltend und erhält zum Entsetzen der Frau die Hälfte von deren brav angelegten Vermögen als zugewinnausgleich. Die Trennung hat nicht die Ehezeit beendet und keine Auswirkungen auf den Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

22. Die Aufgabe der Ehewohnung

Zweck: Ärger machen, schädigen, verletzen
Vorgehensweise: die Ehewohnung kündigen
Problem: der Kündigende muss alleiniger Mieter sein
Verteidigung: gerichtliche Entscheidung beantragen über Kündigungsverbot
Bewertung: habe ich noch nie erlebt in 25-jähriger Familienrechtspraxis - ist auch kein Trick - die Aufgabe der Ehewohnung ist doch üblich - sehr oft klammert sich der Unterhaltsberechtigte fest und/oder hat keine Lust umzuziehen.
Schwierig sind die Fälle der gemeinsamen Mietverpflichtung, denn es kann nicht einseitig gekündigt werden, wenn einer ausziehen will.

23. Detektivarbeit

Zweck: Absicherung für eine streitige Vermögensauseinandersetzung
Vorgehensweise: Dokumente sichern, Computer durchstöbern, Akten sichten
Problem: wer über die Ehezeit unbekümmert dem anderen vertraut hat und einen Partner hat, der zum eigenen Vorteil manipuliert hat, wird nichts finden.
Strafbarkeit? das ist eine Eheauseinandersetzung im familiären Bereich und es besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung - das wird voraussichtlich eingestellt
Verteidigung: alles verstecken, tarnen, verschleiern
Bewertung: kein Trick - also, so schlau ist auch Lieschen Müller, wenn sie sich mit Abwanderungsgedanken beschäftigt.

24. Der Gewaltvorwurf

Zweck: Auszug/Rauswurf des verhassten Ehepartners
Vorgehensweise: In der Küche ordentlich den Holzlöffel gegen die Wangenknochen "flitschen" lassen - nicht hauen, das ist zu zimperlich - dann mit dem Handy heimlich die Polizei anrufen - anschliessend in das Wohnzimmer gehen, den ahnungslosen, verdutzten, fernsehenden Partner anschreien und ein Regal umschmeissen. Einmal über den Tisch fegen und die Chips im Zimmer verteilen. Vorhandene Bierflasche gegen die Wand knallen - Zur Haustür gehen und im Flur auf die Polizeibeamten warten.... die sehen die Rötung im Gesicht - Heulen schadet dabei nichts - gehen in die Wohnung - erblicken das verwüstete Wohnzimmer, packen den protestierenden Ehemann ein, sprechen 10 Tage Wohnungsverbot aus und nehmen ihm die Schlüssel ab. Gewaltschutzgesetz - Wohnungsverweisung
Ab zum Anwalt und Antrag auf Wohnungszuweisung und Kontaktverbot per einstweiliger Anordnung beantragen.
Verteidigung dagegen: im fall oben praktisch unmöglich - wer früh genug "Lunte riecht" muß sich schnell entfernen, bevor die Polizei eintrifft - Eine Wohnungsverweisung kann nicht gegen einen "Abwesenden" ausgesprochen werden.

25. Der Missbrauchsvorwurf

Zweck: Partner vernichten
Vorgehensweise: Kindesmissbrauch zur Anzeige bringen
Problem: die Kinder werden funktionalisiert und traumatisiert - meist bei psychischer Auffälligkeit der Mutter - es bleibt immer Dreck hängen - erhebliche Nachteile im familiären und sozialen Umfeld
Verteidigung: mühselig, nervenzerrüttend, teuer, langwierig
Bewertung: passiert eher selten - kein Trick - niemand wird dahingehend beraten - das denken sich die Frauen aus - ein Fall in 25 Jahren -
Wir konnten mit Hilfe einer Selbstanzeige und eines freiwilligen Lügendetektortestes in Verbindung mit einem Gutachten die Unschuld nachweisen.

Ich darf einen Erfahrungsbericht anschliessen. 90% der bei uns geführten Ehescheidungen werden einvernehmlich und reibungslos erledigt. Die angeblich wüsten Auseinandersetzungen sind die Ausnahme und nicht die Regel.
Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsanwalt Bonn 2016

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