Wohnwert und Wohnvorteil 2020
Diese Anrechnung erfolgt auf beiden Seiten, also bei dem Unterhaltsverpflichteten wie bei dem Unterhaltsberechtigten. Besonderheiten ergeben sich im Trennungsjahr, wenn wie so oft, der Unterhaltsberechtigte mit den gemeinsamen Kindern in dem ehelichen Haus/Wohnung verblieben ist. Nach einem Jahr spätestens mit Einreichung des Scheidungsantrags ändert sich das dann.
Zinsen sind in diesem Zusammenhang absetzbar, Tilgungsleistungen auch, es sei denn sie dienen der einseitigen Vermögensbildung. Betreibt man aber keine anderweitige ergänzende Altersvorsorge, kann ein kleiner Teil davon (ca. 4-5% des mtl. Bruttoeinkommens) zur Bereinigung des Einkommens abgezogen werden.
Auszugehen ist von der erzielbaren Miete (objektiver oder voller Wohnwert). Wenn es nicht möglich oder zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu veräußern, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der perönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre (subjektiver oder angemessener Wohnwert). Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur endgültigen Vermögensauseinandersetzung oder bis zum endgültigen Scheitern der Ehe, etwa bei Zustellung des Scheidungsantrags, in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt.
Wolfgang Bramer - Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsrecht in Bonn
Ihre Anwälte:
Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Oxfordstrasse 10
53111 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de
News
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...