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Unterhalt während Trennung und Scheidung

Ein Ehegatte hat dann Anspruch auf Trennungsunterhalt (üblicherweise die Ehefrau als wirtschaftlich Schwächere) weil sie wegen Kindeserziehung und -betreuung sowie Haushaltsführung, nur Teilzeit oder gar nicht arbeiten konnte.
Der Ehegattenunterhalt setzt natürlich voraus, dass der unterhaltspflichtige Ehepartner überhaupt finanziell leistungsfähig ist. Bekanntlich ist vorrangig der Kindesunterhalt zu zahlen. Bei kleineren Einkommen wird es dann oft schon eng.

Unterhalt während Trennung und Scheidung
Spätestens nach dem Trennungsjahr, muß mann/frau aber ran und sich nach einer Arbeit/Job umschauen und ordentlich und vor allen Dingen reichlich Bewerbungen schreiben (Nachweispflicht). Eine Erhebung der Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht hat gezeigt, dass die Familiengerichte in der Bundesrepublik dazu unterschiedliche Vorstellungen über den Umfang haben (so zwischen 15 - 30 pro Monat). Eines lässt sich jedenfalls sagen: Blindbewerbungen haben keinen Wert. Wer mit 3 bis 4 Schreiben pro Monat aufwartet, wird ebenfalls Probleme bekommen.

Warum sind halbherzige Versuche zwecklos?

Die Antwort des Anwalts für Familienrecht Wolfgang Bramer in Bonn ist einfach: Schulabgänger, Uni-Absolventen, gekündigte Arbeitnehmer versenden üblicherweise Hunderte von Bewerbungen um eine Anstellung zu finden. Das ist der Massstab bei einer Arbeitssuche!!

Die erforderliche tatsächliche Kindesbetreuung, das Alter, die Berufsausbildung und die Dauer der Ehe sowie eine lange Zeit der nicht Erwerbstätigkeit sind Faktoren, die die Zumutbarkeit/Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme und deren Umfang (halbtags/ganztags) bestimmen können.

Die Prognose, ob ein Unterhaltsanspruch besteht, ist nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren schwierig geworden. Die frühere einfache Orientierung nach dem Alter der gemeinsamen Kinder (Altersphasenmodell) gibt es nicht mehr. Pauschale Entscheidungen entfallen somit, es zählt der konkrete Einzelfall.

Wie wird der Unterhalt berechnet?

Hier bitte ich um Verständnis: Die Berechnung ist je nach Einzelfall so komplex, dass man dicke Bücher damit füllen kann. Es gibt unzählige Varianten und Ihnen wäre hier mit einigen Beispielen nicht gedient, da diese falsch angewendet leicht zu Mißverständnissen führen. Hier ist die Anwältin/der Anwalt Ihres Vertrauens und die persönliche Beratung bei dem Familienrecht Anwalt Bonn gefragt.

Das gilt auch für den Fall der Unterhaltsverweigerung oder bei nur teilweisen oder stockenden Zahlungen. Wenn es nicht anders geht, muss ein Unterhaltstitel besorgt werden.
Benötigt werden Einkommensauskünfte durch Vorlage von Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate (wegen Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. Gratifikationen) und der letzte Einkommensteuerbescheid. Damit kann geprüft werden, ob es noch weitere monatliche Einkünfte gibt, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder selbständiger Tätigkeit.

Wolfgang Bramer Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsrecht Bonn
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und wohnen Sie in Bonn und Umgebung berate ich Sie gerne persönlich.

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Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de


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