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Betreuungsunterhalt

Grundsätzlich wird Betreuungsunterhalt nach der gesetzlichen Neuregelung als Basisunterhalt nur für drei Jahre geschuldet. Kindbezogene Gründe, nacheheliche Solidarität und Billigkeitserwägungen geben aber Verlängerungsmöglichkeiten, die in den vergangenen vier Jahren Gegenstand von vielen Gerichtsfällen waren. Eine Auswertung der zwischenzeitlichen Rechtsprechung der Familiengerichte ermöglicht eine Zwischenbilanz.

Beachten Sie aber bitte: Das neue Unterhaltsrecht ist auf eine Einzelfallentscheidung ausgerichtet. Es ist fast ausgeschlossen, dass sich eine Entscheidung exakt auf einen anderen Lebenssachverhalt mit seinen unendlich vielen Varianten stülpen läßt.

Orientierungsfälle

Amtsgericht Brühl
nachehelicher Unterhaltsanspruch einer alleinerziehenden, vollzeitig tätigen Mutter eines 12-jährigen Mädchens. Das Gericht hat einen Vergleich bewirkt, mit dem Hinweis, dass für den Besuch des Gymnasiums noch ein Betreuungsaufwand bis zum 15. Lebensjahr in Frage kommt. Ergebnis befristeter nachehelicher Unterhalt für 2 Jahre.

Amtsgericht Bonn
nachehelicher Unterhaltsanspruch einer alleinerziehenden, im künstlerischen Bereich selbständig tätigen Mutter von zwei Kindern 11 und 13 Jahre alt. Das Gericht hat einen abschmelzenden Unterhaltsanspruch für 2 Jahre ausgeurteilt, mit dem Hinweis auf alters- und schulbedingten Betreuungsaufwand.

Amtsgericht Siegburg
Abänderung eines titulierten nachehelichen Unterhaltsanspruchs einer nicht berufstätigen Mutter von zwei Kindern 12 und 14 Jahre alt. Das Gericht hat der, von vornherein nur teilweise beantragten Abänderungklage stattgegeben, mit dem Hinweis, dass die Mutter mit einem neuen Lebenspartner nicht alleinerziehend sei und auch arbeiten könne. Daher wurde ein fiktives Einkommen unterstellt.


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Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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