Auskunft im Unterhaltsrecht Zeitraum Mehrfache Auskunft
Das simpelste Beispiel ist selbständige Tätigkeit gegenüber Anstellungsverhältnis. Man kann als Arbeitnehmer dann alle Fragen, die nur den Selbständigen betreffen können, ignorieren.
Das ganze wird von dem Auskunftsverpflichteten als massive Attacke empfunden und ist nicht nur lästig.
Wie oft muß man eigentlich die Papiere und Belege zusammenstellen?
Grundsätzlich alle zwei Jahre! § 1605 Abs. 2 BGB
Es ist also nicht möglich den anderen mit laufenden Auskunftsanfragen zu nerven.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, meint das OLG München (FamRZ 2015,2069)
Die erste Auskunft betrifft regelmäßig die Ermittlung des Trennungsunterhaltes für die dann nach Erteilung eine zweijährige Sperrung gilt.
Wird innerhalb diese Zeitraumes die Auskunft zur Ermittlung des nachehelichen Unterhalts (§ 1580 S. 1, 2 BGB) verlangt, gilt die Sperre nicht, weil die Ansprüche nicht identisch sind.
Ist der zeitliche Zusammenhang so eng, dass offensichtlich keine Änderungen in den Umständen vorliegen können, würde allerdings ein zeitnaher Auskunftsanspruch von dem Familiengericht zurückgewiesen.
Ihre Anwälte:
Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Oxfordstrasse 10
53111 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de
News
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...