Unterhalt in Europa europäische Unterhaltsverordnung 2012
Die neue Verordnung erleichtert die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Kinder und andere Unterhaltsberechtigte können ab Juni 2011 Unterhaltsverpflichtete europaweit besser aufspüren und zur Zahlung ihrer Unterhaltsschulden veranlassen. Unterhaltsentscheidungen aus anderen EU-Staaten können einfacher vollstreckt werden. Bisher müssen ausländische Urteile in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt werden, und zwar immer dort, wo vollstreckt werden soll. Künftig entfällt das Zwischenverfahren und deutsche Unterhaltsurteile können in fast allen
EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden. Eine deutsche Mutter könnte direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein deutsches Unterhaltsurteil für ihr Kind und für sich zu vollstrecken.
Soweit so gut - die Praxis sieht aber nüchterner aus. Selbst hier in Deutschland ist es bei bockigen Unterhaltsschuldnern oft nur mühselig umsetzbar.
Im Ausland wird es noch schwieriger, da der Unterhaltsgläubiger sehr oft keine Kenntnisse vom beruflichen und persönlichen Hintergrund hat (Arbeitgeber, Firma, soziales Umfeld, Vermögen, Grundeigentum, Bankkonten..... )
Alle diese Informationen benötigt man aber um Konten pfänden, Arbeitseinkommen beschlagnahmen zu können, Sicherungshypotheken in Grundstücken eintragen zu lassen usw.
Wolfgang Bramer - Anwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt - Familienrecht Steuerrecht Erbrecht Bonn
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