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Kindergeld 2022

Wer bekommt eigentlich das Kindergeld und wie wird es aufgeteilt?

Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht vor einigen Jahren klargestellt. Hier die Zusammenfassung der Entscheidung:

BVerfG: Kindergeld, Kindes- und Elternunterhalt

Das Kindergeld ist nach der Neuregelung des § 1612b BGB zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden und zwar zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt, in allen anderen Fällen in voller Höhe. Mit dieser Änderung ist keine Ungleichbehandlung verbunden. Die frühere Bestimmung des Kindergeldes, nach der es den Eltern für deren eigene Zwecke zugute kam, ist entfallen. Der Gesetzgeber hat anlässlich der Unterhaltsrechtsreform beide Elternteile, unabhängig davon, ob sie Bar- oder Betreuungsunterhalt leisten, verpflichtet, den auf sie entfallenden Kindergeldanteil ausschließlich für den Unterhalt des Kindes zu verwenden.
Az 1 BvR 932/10, Beschluss vom 14.7.2011, Pressemitteilung

Das Kindergeld wird rückwirkend zum 01.01.2015 von 184 auf 188 EUR für das erste und zweite Kind und auf 194 für ein drittes Kind erhöht. 219 EUR sind für das vierte und jedes weitere Kind zu erhalten.

Dann hat man ja ein halbes Jahr zuviel Unterhalt bezahlt?

Ja, schon, aber es ist ausdrücklich gesetzlich geregelt worden, dass die Verrechnung auf den Unterhaltsbedarf weiterhin nach dem alten Satz zu erfolgen hat und zwar für das ganze Jahr 2015.
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