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Wechselmodell und erweiterter Umgang

Man weiß inzwischen, dass nach Trennung und Scheidung der Eltern für die Kinder der weitere Kontakt über das sog. Wechselmodell ideal ist. Dabei halten sich die Kinder entweder wöchentlich oder zwei-wöchentlich bei einem Elternteil auf, 50:50 also.
Leider ist das in der Praxis selten der Fall, weil die örtlichen Gegebenheiten, Beruf oder weiter schwelende Konflikte der Eltern entgegenstehen.

Obwohl im Familienrecht dem Kindeswohl überragende Bedeutung zukommt, regeln Familiengerichte praktisch kaum den Umgang über das Wechselmodell. Es heißt bislang eher, das funktioniere nur, wenn sich die Eltern noch gut verstehen und prima abstimmen können.

Das gewählte Betreuungmodell und die Kooperation und die Kommunikation spielen hier ineinander.

Warum eigentlich auch bei konfliktreichen Trennungssituationen ein Wechselmodell besser für alle Beteiligten sein könnte ergibt sich aus folgender Überlegung:

Die Kindesübergabe und das Zurückbringen (2 Kontakte) beim der Kindesübergabe ist der kritischste Punkt, weil dabei die Eltern zwangsläufig aufeinandertreffen. Hat man den üblichen 14-tägigen Wochenendumgang und noch einen Zusatztag in der Woche vereinbart, kommt es im Monat zu durchschnittlich 12 Kontakten, also genug Gelegenheit für die Elternteile sich mal wieder ordentlich die Meinung zu geigen und in Anwesenheitür der Kinder den Konflikt auszutragen.

Beim Wechselmodell gibt es in einem Monat nur 4 Kontakte und die Kinder werden nicht so oft durch die Hin- und Herschieberei belastet, müssen sich also nicht so oft umstellen.
Dsa ganze wirkt sich für alle Beteiligten also viel stressfreier und entspannter aus. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen die Vorteile für die Kinder und für die Erwachsenen.

Rechtsanwalt Wolfgang Bramer Fachanwalt für Familienrecht Bonn Scheidungsrecht eherecht


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