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Ehedrama auf dem Rücken der Kinder

Die Rechtsprechung spricht bei eskalierten Auseinandersetzungen von "Hochstrittigkeit"

Es gibt zahlreiche Erklärungen für das auffällige Verhalten eines oder gelegentlich beider Ehepartner, das von der Wissenschaft von normalen Konflikten abgegrenzt wird, die Paare alleine lösen können.
Hier geht es um die Intensität und den Verlauf von Konflikten. Viele Leser und Leserinnen unserer Homepage bestätigen die Erlebnisse und insbesondere für die gemeinsamen Kinder tragische Umstände und sind dabei eher hilflos.

Sünderhauf in Wechselmodell 2013, S. 99 faßt die Ergebnisse von Homrich, Muenzenmeyer Glover & Blackwell-White 2004, 174; Alberstötter 2004; 2006 a und 2006b, Walper, Fichtner & Normann-Kossak 2011 wie folgt zusammen:

1. Andauernde Schwierigkeiten hinsichtlich der Kommunikation und Koordination der Erziehung der gemeinsamen Kinder
2. Hoher Grad an Wut und Misstrauen zwischen den getrennten bzw. geschiedenen Partnern
3. Offene sowie verdeckte Feindseligkeit
4. Kindzentrierte Rechtsstreitigkeiten über Sorgerecht und Umgangsrecht sowie deren häufige Wiederaufnahme
5. Unfähigkeit oder Unwilligkeit, kleinere Konflikte, die andere Paare alleine lösen können, ohne gerichtliche Hilfe anzugehen
6. schwere, nicht bewiesene Anschuldigungen über Verhalten ound Erziehungspraktiken des/der Ex-Partner(in); Vernachlässigung, Missbrauch und Belästigung der Kinder, Kidnapping, häusliche Gewalt, Substanzmissbrauch (Alkohol, Drogen- und Medikamentenmißbrauch)
7. Sabotage der Beziehung gemeinsamer Kinder zum anderen Elternteil
8. Nichteinhaltung gerichtlicher oder außergerichtlich getroffener Regelungen
9. Einbezug der Kinder in den Konflikt, deren Bedürfnisse aus dem Blick geraten
10. Demütigung, Verleugnung Schikanen des Ex-Partners/der Ex-Partnerin
11. Verbale und physische Gewalt bei Kontakten
12. Ausweitung des Konfliktsystems, dh. außenstehende Personen, z.B. Verwandte, Freunde, neue Partner(in) etc, aber auch viele professionelle Personen, wie Anwälte(innen), Therapeut(innen)en, Berater(innen) etc. werden als "Helfer" in die Streitigkeiten einbezogen (vgl. Alberstötter 2006b)
13. Kinder werden in Paarkonflikte und Rechstsstreit einbezogen und instrumentalisiert
14. Versuche der außergerichtlichen Einigung (Beratung und Mediation) schlagen fehl

Die frustrierendste Feststellung ist eigentlich, dass diese auffälligen Personen, bei Gesprächen über andere fremde Paarkonflikte z.b. im Bekannten- und Freundeskreis mit Selbstverständlichkeit darauf hinweisen und kritisiere, dass das Verhalten für die Kinder sehr schädlich sei.
Man weiß es also, ignoriert es aber oder setzt es bewußt ein.


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
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