Die Ehewohnung - wer muß räumen? Herausgabe der Ehewohnung während der Trennungszeit
Während der Trennungszeit ist der auf § 985 BGB gestützte Antrag eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig.
Die Ehewohnung behält diese Eigenschaft während der gesamten Trennungszeit.
Was ist, wenn einer schon mit gepackten Koffern ausgezogen ist? Kann er/sie dann zurück?
Das ist grundsätzlich möglich!
Der Eigentümer-Ehegatte, der dem anderen Ehegatten die Ehewohnung im Sinne des § 1361 b Abs. 4 BGB überlassen hat, kann bei wesentlicher Veränderung der zugrundeliegenden Umstände eine Änderung der Überlassungsregelung gemäß § 1361 b Abs. 1 BGB im Ehewohnungsverfahren verfolgen.
Das unzulässige Herausgabeverlangen nach § 985 BGB kann nicht in einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung im Ehewohnungsverfahren umgedeutet werden.
Az XII ZB 487/15, Beschluss vom 28.09.2016
Aber Achtung! Das sieht anders aus bei häuslicher Gewalt!
Sie wünschen einen Termin zur Beratung?
Melden Sie sich per email über bramer@hotmail.de de! Wir kontaktieren Sie umgehend
Ihre Anwälte:
Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Oxfordstrasse 10
53111 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de
News
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...