Brandbeschleuniger in der Trennungsphase - Kommunikationsverhalten
Häufiges Gesprächsthema in Beratungsgesprächen ist die psychische Wirkung, die ein Schriftsatz der Gegenseite bei dem Mandanten oder der Mandantin erzielt. Schon vom Grundsatz her wird jedes Forderungsschreiben als aggressiv und verletzend bis beleidigend empfunden. Das kann ein erfahrener Berater mit dem Hinweis beruhigen, dass es sich meistens um ein Formschreiben handelt, das einen bestimmten Inhalt nebst Fristsetzung haben muß bzw. sollte. Geht das Schreiben darüberhinaus, erzielt es bei der männlichen Klientel einen weiteren nachhaltigen Eindruck, egal ob das Schreiben von einer Anwältin stammt oder einem Anwalt. Der betroffene Ehemann/Lebenspartner ist Kommunikation mit seiner Frau in einer Form gewöhnt, die personenbezogen, kooperativ und auf Harmonie ausgelegt ist. Das Schreiben soll andererseits den Willen, die Wünsche und die Forderungen der Frau wiedergeben. Es ist aber konfrontativ verfaßt, in einer Männersprache, die sachorientiert und selbstbezogen ausfällt. Und das überrascht. Aus den Vergleichen von Konfrontations-. und Kooperationsmodellen ist bekannt, dass die Sprache der Frau üblicherweise ohne Biss, unkonkret, defizitär und als wenig geeignet zur Durchsetzung empfunden wird. Bedient sich die Frau jetzt der Männersprache (Erfolg, Durchsetzungsvermögen, Gewinn) stößt das auf erhebliches Befremden und wird sogar negativ bewertet, im Sinne von abstoßend. Bei einem Mann gäbe es dafür Schulterklopfen nach dem Motto "selbstbewußt, stark, gewinnorientiert".
Frauen und Männer bewegen sich in unterschiedlichen Sprachwelten und wenn man diesen Hintergrund versteht, entschärft sich so manches Schreiben in der Auseinandersetzung. Man kann das natürlich auch ganz bewußt zu seinem Vorteil ausnutzen.
Frauen und Männer bewegen sich in unterschiedlichen Sprachwelten und wenn man diesen Hintergrund versteht, entschärft sich so manches Schreiben in der Auseinandersetzung. Man kann das natürlich auch ganz bewußt zu seinem Vorteil ausnutzen.
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Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
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