Kindesunterhalt Private Krankenkasse Krankenkassenbeiträge
Wer zahlt die KK-Beiträge?
Diese Frage kommt auf, wenn der Kindesunterhalt berechnet wird.
Die Konstellation betrifft sog. Besserverdiener, die während der Ehe eine private Krankenversicherung oder zumindest eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass es in diesen Fällen keine unzumutbare Härte ist, wenn der Unterhaltsverpflichtete auch weiterhin die Versicherungsbeiträge übernimmt. Abgesehen davon ist das Ausfluß der nachehelichen Solidarität im Rahmen der Eltern-Kind-Beziehung. Die Zahlung kann nicht mit dem Kindesunterhalt verrechnet werden. Man muss allerdings den Beitrag als abzugsfähige Position vor Ermittlung des Unterhaltsbetrages nach der Düsseldorfer Tabelle abziehen. Ggfl. rutscht man nämlich in eine niedrigere Gehaltsstufe.
Es besteht kein Anspruch, den anderen Elternteil mit der Hälfte zu beteiligen. Ausnahme dürfte sein, wenn dieser ebenfalls in besten Einkommensverhältnissen steht und auch privat versichert ist. Es ist ggfl. nach Billigkeit zu entscheiden.
Übrigens, kommt man auf die Idee und versichert die Kinder selbst, ohne das mit dem Unterhaltspflichtigen abzustimmen, hat man keinen Anspruch auf rückwirkende Erstattung. Also bitte daran denken: Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung, das ab diesem Monat Beiträge zu übernehmen und zu zahlen sind. Ein genauer Zahlbetrag muss erst mal nicht angegeben werden. Das löst dann trotzdem den Verzug aus.
Etwas, das auch noch passieren kann sind überraschende Zuzahlungen aus Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Sind diese ungewöhnlich hoch… also nicht die 180 EUR teure Zahnklammerrechnung! …. können diese auch noch ein Jahr nachträglich gefordert werden.
Um das ganze klar zu stellen: Wer in der Ehe gesetzlich versichert war, kann nicht später aufsatteln, auch wenn die private Versorgung vielleicht besser für die Kinder wäre.
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