Kindesunterhalt 2011
Die Betreuung der ehelichen Kinder übernimmt der Ehepartner, bei dem sich die Kinder im täglichen Leben aufhalten. Meistens die Mutter leistet damit den sog. Naturalunterhalt. In der klassischen Familiensituation bei Trennung hat der berufstätige Vater zwar das Umgangs- bzw. Besuchsrecht (je öfter je besser), ungeachtet dessen zahlt er aber den Kindesunterhalt als Barunterhalt.

Anhand der von den Oberlandesgerichten aufgestellten, aktuellen Unterhaltstabellen kann der Unterhalt berechnet werden, der je nach Nettoeinkommen und Kindesalter unter Berücksichtigung des Kindergeldes fällig ist. Auch die Anzahl der Kinder spielt eine Rolle und führt zu Auf- oder Abschlägen. Dazu kommt noch ein gelegentlicher Sonderbedarf für ungewöhnliche Kosten, die den erziehenden Elternteil nicht allein belasten sollen und von dem Kindesunterhalt nicht mitgedeckt sind. Für Unterhalt 2010 gilt auch die Düsseldorfer Tabelle, die aber nur eine Richtlinie ist und kein Gesetz. Unterhalt ist am Bedarf des Einzelfalles orientiert und wird von den Familiengerichten gerne mal über den Daumen gepeilt und nicht auf den Cent genau ausgeurteilt.
Die Grenze der Belastung des Unterhaltsverpflichteten ist bei niedrigen Durchschnittseinkommen der sog. Selbstbehalt. Er liegt bei einem nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei monatlich 770 EUR, und bei einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei monatlich 950 EUR.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für NRW kann über die Seite www.olg-duesseldorf.nrw.de eingesehen werden. Die Richtlinien und Erläuterungen finden Sie auf der folgenden Unterseite Kindesunterhalt 2011
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und wohnen Sie in Bonn und Umgebung berate ich Sie gerne persönlich.
Wolfgang Bramer - Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt Familienrecht Scheidungsrecht Bonn