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Gewaltschutz - der prügelnde Ehemann - Rauswurf -

Was macht man, wenn der andere nicht ausziehen will und klammert?

Variante Eins

Der passive, antriebsschwache Ehepartner, der bequem ist und sich nicht bewegt. Nicht sofort, aber nach einiger Zeit kann man einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung durch das Familiengericht stellen. Das muss aber vorbereitet werden und sie sollten vorher eine Beratung in Anspruch nehmen.

Variante Zwei
Der rabiate, aggressive Typ. Dieser Fall ist relativ einfach zu lösen. Bei der ersten Gewalttätigkeit nach Äußerung des Trennungswunsches, wird die Polizei gerufen und das Gewaltschutzgesetz greift. Die Beamten werfen den Schläger für 10 Tage aus der Wohnung und kassieren die Schlüssel ein. Stellt man in dieser Frist einen Antrag auf einstweilige Anordnung die Wohnung alleine zugewiesen zu bekommen, hat man das Problem meist gelöst.

Kann man das nicht vortäuschen?

Eine Sachbeschädigung und/oder eine Körperverletzung muß von der Polizei und einem Arzt dokumentiert werden. Lassen Sie sich in Fällen von häuslicher Gewalt von uns hier in Bonn beraten.
In vielen Fällen streitet der aus der Wohnung verwiesene Ehemann einfach ab, gewalttätig geworden zu sein. Hat man in diesem Fall kein ärztliches Attest mit aktuellen Datum oder ein Polizeiprotokoll mit bestätigter Sachbeschädigung steht Aussage gegen Aussage und ein Antrag auf einstweilige Anordnung der Räumung wird z.B. von dem Familiengericht in Bonn abgewiesen !

Zu den Kosten siehe auch Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe.

Wolfgang Bramer Rechtsanwalt Anwalt Fachanwalt Familienrecht Scheidungsrecht Bonn


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

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Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


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