Unterhalt während Trennung und Scheidung
Ein Ehegatte hat dann Anspruch auf Trennungsunterhalt (üblicherweise die Ehefrau als die wirtschaftlich Schwächere) weil sie wegen Kindeserziehung und -betreuung sowie Haushaltsführung, nur Teilzeit oder gar nicht arbeiten konnte.Der Ehegattenunterhalt setzt natürlich voraus, dass der unterhaltspflichtige Ehepartner überhaupt finanziell leistungsfähig ist. Bekanntlich ist vorrangig der Kindesunterhalt zu zahlen. Bei kleineren Einkommen wird es dann oft schon eng. Man hat Anspruch auf monatlichen Unterhalt für den angemessenen Lebensbedarf, was sich an dem ehelichen Lebensstandard orientiert.

Warum sind halbherzige Versuche zwecklos?
Die Antwort des Anwalts für Familienrecht Wolfgang Bramer in Bonn ist einfach: Schulabgänger, Uni-Absolventen, gekündigte Arbeitnehmer hauen üblicherweise Hunderte von Bewerbungen raus um eine Anstellung zu finden. Das ist der Massstab bei einer Arbeitssuche!!
Die erforderliche tatsächliche Kindesbetreuung, das Alter, die Berufsausbildung und die Dauer der Ehe sowie eine lange Zeit der nicht Erwerbstätigkeit sind Faktoren, die die Zumutbarkeit/Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme und deren Umfang (halbtags/ganztags) bestimmen können.
Die Prognose, ob ein Unterhaltsanspruch besteht, ist nach einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren schwierig geworden. Die frühere einfache Orientierung nach dem Alter der gemeinsamen Kinder (Altersphasenmodell) gibt es nicht mehr. Pauschale Entscheidungen entfallen somit, es zählt der konkrete Einzelfall.
Lesen Sie hierzu unbedingt die aktuelle News auf dieser Seite, weil sich im Herbst 2010 eine Kehrtwendung abzeichnet und zwar in Richtung des früheren Unterhaltsrechtes!!
Wie wird der Unterhalt berechnet?
Hier bitte ich um Verständnis: Die Berechnung ist je nach Einzelfall so komplex, dass man dicke Bücher damit füllen kann. Es gibt unzählige Varianten und Ihnen wäre hier mit einigen Beispielen nicht gedient, da diese falsch angewendet leicht zu Mißverständnissen führen. Hier ist die Anwältin/der Anwalt Ihres Vertrauens und die persönliche Beratung bei dem Familienrecht Anwalt Bonn gefragt.Wir haben aber einen Auszug aus der Leitlinie des OLG Düsseldorf zum Thema unterhaltsrechtliches Einkommen in der Rubrik Unterhalt weiter unten aufgenommen. Dort finden sich relevante Punkte mit Erläuterung die dem Verständnis der Unterhaltsberechnung dienen.
Benötigt werden Einkommensauskünfte durch Vorlage von Lohnbescheinigungen der letzten 12 Monate (wegen Urlaubs- und Weihnachtsgeld bzw. Gratifikationen) und der letzte Einkommensteuerbescheid. Damit kann geprüft werden, ob es noch weitere monatliche Einkünfte gibt, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder selbständiger Tätigkeit.
Wolfgang Bramer Anwalt Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsrecht Bonn
Haben Sie Fragen zum Unterhalt und wohnen Sie in Bonn und Umgebung berate ich Sie gerne persönlich.

