Kindergeld 2011

Wer bekommt eigentliche das Kindergeld und wie wird es aufgeteilt?

Diese Frage hat das Bundesverfassungsgericht aktuell klargestellt. Hier die Zusammenfassung der Entscheidung:

BVerfG: Kindergeld, Kindes- und Elternunterhalt

Das Kindergeld ist nach der Neuregelung des § 1612b BGB zur Deckung des Barbedarfs des Kindes zu verwenden und zwar zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt, in allen anderen Fällen in voller Höhe. Mit dieser Änderung ist keine Ungleichbehandlung verbunden. Die frühere Bestimmung des Kindergeldes, nach der es den Eltern für deren eigene Zwecke zugute kam, ist entfallen. Der Gesetzgeber hat anlässlich der Unterhaltsrechtsreform beide Elternteile, unabhängig davon, ob sie Bar- oder Betreuungsunterhalt leisten, verpflichtet, den auf sie entfallenden Kindergeldanteil ausschließlich für den Unterhalt des Kindes zu verwenden.
Az 1 BvR 932/10, Beschluss vom 14.7.2011, Pressemitteilung

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