email tel

Steuerrückerstattung bei Trennung

Zur Aufteilung steht ein Rückerstattung des Finanzamtes an für den Zeitraum in dem die, jetzt getrennt lebenden, Eheleute noch gemeinsam veranlagt worden sind und beide Einkommensteuer gezahlt haben. Wer bekommt wieviel?

Die Lösung ist einfach, die Berechnung Sache eines Steuerberaters.

Die Erstattung wird natürlich gequotelt. Die Quote wird ermittelt durch eine fiktive Ermittlung der jeweiligen Steuerbelastung bei untestellter getrennter Veranlagung und für jeden einzelnen Ehegatten.

Fallen bei getrennter Veranlagung z.B. auf den Mann 6000 EUR und die Frau 3000 EUR an Steuerverpflichtung ergibt sich eine 2/3 zu 1/3 Quote.

Das Ergebnis wird jetzt auf die gemeinsame Veranlagung umgerechnet. Ergibt sich daraus z.B. eine gesamte Steuerbelastung von 6.000 EUR hat der Mann 2/3 also 4000 EUR und die Frau 1/3 also 2000 EUR auszugleichen.

Verrechnet werden müssen natürlich die Steuervorauszahlungen der beiden im Veranlagungsjahr.

Hat der Ehemann insgesamt 5.000 EUR vorausgezahlt bekommt er aus dem Topf der Steuerrückerstattung in jedem Fall 1.000 EUR Überzahlung zurück.


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de


News

Wer lauter schreit oder viel weint gewinnt nicht! Emotionen im Gerichtssaal
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...

Web2.0 ready RSS-Feed bestellen Diese Seite drucken