Trennungsjahr und getrennte Veranlagung

Das für die Einreichung einer Scheidung erforderliche und absolvierte Trennungsjahr hat mit der steuerlichen Veranlagung nicht zu tun.
Dazu im folgenden ein Beispiel:
Das Paar trennt sich am 01.03.2009. Das der Trennung folgende Kalenderjahr ist 2010. Bis zum 31.12.2009 wird gemeinsam und ab dem 01.01.2010 getrennt veranlagt, obwohl das Paar erst seit 9 Monaten getrennt lebt. Ab 01.01.2010 ist dann auch die neue Steuerklasse fällig.
Für diese 9 Monate kann das Paar Lohnsteuerklasse IV/IV wählen. Das geht natürlich nur einmal im Veranlagungsjahr. Interessant ist das für den geringverdienenden Ehegatten, der bisher V hatte. Er spart sofort Steuern und muß nicht auf die Rückerstattung über den Jahresausgleich im Folgejahr warten.
Dazu im folgenden ein Beispiel:
Das Paar trennt sich am 01.03.2009. Das der Trennung folgende Kalenderjahr ist 2010. Bis zum 31.12.2009 wird gemeinsam und ab dem 01.01.2010 getrennt veranlagt, obwohl das Paar erst seit 9 Monaten getrennt lebt. Ab 01.01.2010 ist dann auch die neue Steuerklasse fällig.
Für diese 9 Monate kann das Paar Lohnsteuerklasse IV/IV wählen. Das geht natürlich nur einmal im Veranlagungsjahr. Interessant ist das für den geringverdienenden Ehegatten, der bisher V hatte. Er spart sofort Steuern und muß nicht auf die Rückerstattung über den Jahresausgleich im Folgejahr warten.
Tipp: Die offizielle Trennung sollte Anfang des Jahres erfolgen, damit man noch die Steuervergünstigung für ein komplettes Jahr mitnehmen kann.
Keine Sorge! Weder Finanzamt noch Familiengericht wundern sich, dass so viele Ehen über den Jahreswechsel zerbrechen. Das müsse wohl an den Weihnachtstagen und Winterdepressionen liegen.

