Steuerrückerstattung bei Trennung
Die Lösung ist einfach, die Berechnung Sache eines Steuerberaters.
Die Erstattung wird natürlich gequotelt. Die Quote wird ermittelt durch eine fiktive Ermittlung der jeweiligen Steuerbelastung bei untestellter getrennter Veranlagung und für jeden einzelnen Ehegatten.
Fallen bei getrennter Veranlagung z.B. auf den Mann 6000 EUR und die Frau 3000 EUR an Steuerverpflichtung ergibt sich eine 2/3 zu 1/3 Quote.
Das Ergebnis wird jetzt auf die gemeinsame Veranlagung umgerechnet. Ergibt sich daraus z.B. eine gesamte Steuerbelastung von 6.000 EUR hat der Mann 2/3 also 4000 EUR und die Frau 1/3 also 2000 EUR auszugleichen.
Verrechnet werden müssen natürlich die Steuervorauszahlungen der beiden im Veranlagungsjahr.
Hat der Ehemann insgesamt 5.000 EUR vorausgezahlt bekommt er aus dem Topf der Steuerrückerstattung in jedem Fall 1.000 EUR Überzahlung zurück.
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Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
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