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Steuern außerhalb des Familienrechts

Zoll USA Vereinigte Staaten von Amerika Einfuhrsteuer Einfuhrumsatzsteuer Einkaufen Shoppen

Sollten Kleidungsstücke, Schuhe usw. gekauft werden, sollte man sie natürlich tragen bzw. knautschen und das Etikett entfernen., wenn man schon konsequent auf dem Spartrip ist. Es ist darauf zu achten, dass der Koffer auf dem Rückweg nicht viel mehr Gewicht aufweist. Manche helfen sich mit Dingen auf der Hinreise, die dann vor Ort weggeworfen werden.
Bei Elektronikgeräten, Golfgepäck o.ä. Achtung! Es wird beim Durchgang durch den Zoll stichpro-benartig das Gepäck kontrolliert. Also, wer den Nervenkitzel sucht……

Aber mal ernsthaft, warum sich diesen Stress zum Abschluss eines schönen Urlaubs antun?!
Keiner unserer von dem Zoll erwischten Mandanten, würde nach dem Theater während des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und der anschließenden Verhandlung wegen Bußgeld auch nur auf die Idee kommen, noch einmal so eine Nummer abzuziehen.

Deshalb kann ich nur dringend anraten, sich selbst beim Zoll zu melden und vorher den Steuerzuschlag zu kalkulieren.

Zoll bei der Wiedereinreise nach Deutschland

Hier der Tipp für diejenigen, die kleine Gelegenheitskäufe machen wollen.

Vereinfachte Abgabenberechnung

Wenn die Einfuhrfreigrenze (siehe unten) überschritten wird, können die Abgaben nach feststehenden Abgabensätzen berechnet werden. Diese vereinfachte Abgabenberechnung nennt man auch Pauschalierung.

Die vereinfachte Abgabenberechnung erfolgt bei Überschreitung der Einfuhrfreigrenze, wenn die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen alle erfüllt sind:

a) Der Wert der einfuhrabgabenpflichtigen Reisemitbringsel übersteigt nicht den Betrag von 700 Euro je Reisender,

b) die mitgebrachten Waren befinden sich im persönlichen Gepäck des Reisenden und

c) sie sind zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden oder als Geschenk bestimmt.

Der pauschalierte Abgabensatz beträgt 17,5 Prozent des Warenwertes. Ein Abgabensatz von lediglich 15 Prozent wird auf Waren angewandt, für die Zollvergünstigungen - sog. Präferenzen - gewährt werden.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor oder stellt der Reisende einen entsprechenden Antrag, so erfolgt die Abgabenerhebung nach dem Gemeinsamen Zolltarif.

Die Höhe der zu entrichtenden Abgaben ist vom Warenwert abhängig. Hinweis:Wenn keine Rechnung vorhanden ist, wird der Warenwert geschätzt!!

Der Zoll informiert
Warenwert bis 175 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 175 Euro sind solche Waren, die von Reisenden unter 15 Jahren gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden.

Warenwert bis 300 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 300 Euro sind solche Waren, die von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, die nicht als Flug- oder Seereisende einreisen (z.B. per Auto oder Bahn), für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden (Reisemitbringsel).

Warenwert bis 430 Euro
Einfuhrabgabenfrei bis zu einem Wert von 430 Euro sind solche Waren, die von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, die als Flug- oder Seereisende einreisen, für Ihren Haushalt oder als Geschenk in Ihrem persönlichen Reisegepäck aus einem nicht zur EG gehörenden Land eingeführt werden (Reisemitbringsel).

Warenwert bis 700 Euro
Bei Überschreitung der oben genannten Wertgrenzen werden Einfuhrabgaben erhoben. Bis zu einem Warenwert von 700 Euro besteht die Möglichkeit der Pauschalverzollung. Die pauschalierten Einfuhrabgabensätze umfassen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Der pauschalierte Regelab-gabensatz beträgt 17,5 % vom Warenwert. Für Waren aus Ländern, mit denen die EG Abkommen über Zollvergünstigungen hat, reduziert sich dieser Satz auf 15 % vom Warenwert.

Warenwert über 700 Euro
Sollten die Waren den Wert von 700 Euro überschreiten, so hängt die Höhe der Einfuhrabgaben nicht allein vom Wert der Waren, sondern auch von ihrer Art ab. Die Abgabenerhebung erfolgt dann nach den individuellen Sätzen des Zolltarifs und der einschlägigen Steuergesetze. Es sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.
Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer (TARIC-Code/Codenummer) ein Produkt zugeordnet wird.

Die deutsche Zollverwaltung bietet einen kostenlosen Zugriff auf den Elektronischen Zolltarif (EZT) an. Dort können Sie die Warennomenklatur, Zollsätze sowie Handelsbeschränkungen einsehen.
Nachstehend sind exemplarisch für einige Waren die Codenummern sowie die dazugehörenden Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersätze (EUSt-Satz) aufgeführt:
• CDs nur zur Tonwiedergabe (z.B. Musik-CDs, Hörspiele)
Codenummer: 8523 4039 00 0
Drittlandszollsatz: 3,5 %
EUSt-Satz: 19 %
• Multimedia-Software für PC (CD-ROM)
Codenummer: 8523 4045 00 0
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %
• DVDs
Codenummer: 8523 4051 00 0
Drittlandszollsatz: 3,5 %
EUSt-Satz: 19 %
• Speicherkarten für digitale Fotoapparate, MP3-Player etc.
Codenummer: 8523 5110 00 0
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %
• MP3-Player ohne Aufzeichnungsmöglichkeit
Codenummer: 8519 8145 90 0
Drittlandszollsatz: 4,5 %
EUSt-Satz: 19 %
• MP3-Player mit Aufzeichnungsmöglichkeit
Codenummer: 8519 8195 90 0
Drittlandszollsatz: 2 %
EUSt-Satz: 19 %
• CD-Player
Codenummer: 8519 8135 00 0
Drittlandszollsatz: 9,5 %
EUSt-Satz: 19 %
• DVD-Recorder und DVD-Player
Codenummer: 8521 9000 90 0
Drittlandszollsatz: 13,9 %
EUSt-Satz: 19 %
• Digitale Fotoapparate
Codenummer: 8525 8030 00 0
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %
• Digitale Videokameraaufnahmegeräte, nur mit Aufzeichnungsmöglichkeit des durch die Kamera aufgenommenen Tons und Bildes
Codenummer: 8525 8091 00 0
Drittlandszollsatz: 4,9 %
EUSt-Satz: 19 %
• Andere digitale Videokameraaufnahmegeräte
Codenummer: 8525 8099 00 0
Drittlandszollsatz: 12,5 %
EUSt-Satz: 19 %
• Notebooks, Handhelds, PDAs
Codenummer: 8471 3000 00 0
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %
• Mobiltelefone (Handys)
Codenummer: 8517 1200 90 0
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %
• Spielekonsolen (X-Box, SEGA, Playstation etc.)
Codenummer: 9504 1000 00 0
Drittlandszollsatz: frei
EUSt-Satz: 19 %
Zoll und EUSt werden im Reiseverkehr wie folgt berechnet:
1. Zoll:
Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung = Zollwert
Zollwert x Zollsatz = zu zahlender Zollbetrag
2. EUSt:
Zollwert + Zollbetrag = EUSt-Wert
EUSt-Wert x EUSt-Satz = zu zahlender EUSt-Betrag


Ihre Anwälte:

Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Oxfordstrasse 10
53111 Bonn

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr


Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de


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