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Private Rentenversicherung - Kündigung nach Trennung

Der Sachverhalt ist nicht selten: Die Eheleute sichern sich durch jeweilige Rentenversicherung privat für das Alter ab. Es kommt zur Trennung und im Rahmen der Scheidung stellt sich heraus, dass einer der Beteiligten inzwischen seine Versicherung gekündigt und das Geld ausgegeben hat.

Dazu sagt das OLG Köln 4 UF 12/16 - NZFam 2016,70

Gem. § 27 VersAusglG wird insoweit der Ausgleich der von dem anderen Ehegatten erworbenenen Anrechte beschränkt, es sei denn es erfolgt eine anderweitige Kompensation, z.B. über das Unterhaltsrecht.

Der Senat weist daraufhin, dass ein fiktiver Ausgleich der nicht mehr vorhandenen Versorgung nicht stattfinden kann.


Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht Bonn

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Eingestellt am 25.11.2016 von W. Bramer
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