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Geld verdienen nach Mietende? Schönheitreparatur aus Versehen
Wer das selbst ordentlich macht und sich eine Handwerkerrechnung "organisiert" kann die zum Nachweis vorlegen. Der Vermieter muss diese Kosten erstatten.
Der BGH hat zum Az.: VIII ZR 195/10 entschieden, dass wenn ein Mieter ohne Wissen (und wer soll das Gegenteil vor allem wie beweisen?) um die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel entsprechende Arbeiten vornimmt, gegenüber dem Vermieter ERsatzansprüche hat.
Fragen dazu? Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt Fachanwalt Bonn Familienrecht Mietrecht Arbeitsrecht Steuerrecht
Eingestellt am 06.05.2011 von W. Bramer
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