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Auffahrunfall auf der BAB - Wer auffährt ist schuld?!
Typische Situation auf der BAB: man wird überholt - gerne mal kurz vor der Abfahrt - der andere Fahrer
zieht sportlich nach rechts (Fahrstreifenwechsel) und steigt in die Eisen. Der überraschte Unfallgegner fährt achsparallel auf und hat die Arschkarte, weil der Anscheinsbeweis ihm wegen unachtsamen Auffahrens die Schuld zuweist.
Hier wird nach der obigen Entscheidung nicht mehr so einfach entschieden werden können. Es gibt jetzt auch eine Anscheinsbeweisregelung gegen den Schnibbler.
Es kommt darauf an, welcher der beteiligten Fahrer Umstände nachweisen kann, die dem anderen den jeweiligen Anscheinsbeweis in die Schuhe schiebt.
Das ist Anscheinsbeweis wegen unachtsamen Auffahrvorgangs (§ 4 I StVO) oder Anscheinsbeweis wegen unachtsamen Fahrstreifenwechsels (§ 7 V StVO).
Kann keine der Parteien (wie so oft, weil alleine unterwegs) beweisen, gibt es eine Haftungsteilung von 50%.
Wolfgang Bramer Rechtsanwalt Fachanwalt Anwalt Kanzlei Bonn
Eingestellt am 10.05.2011 von W. Bramer
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