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Geld verdienen nach Mietende? Schönheitreparatur aus Versehen

Hat man in dem Mietvertrag noch die alte und unwirksame starre Fristenklausel über die turnusmäßige Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und erklärt einem der Vermieter nicht bei Mietende, dass er auf die Renovierung verzichte, kann man bei irrtümlicher Durchführung von dem Vermieter in einer Frist von sechs Monaten nach Mietende den Aufwand und die Kosten dafür erstattet bekommen.
Wer das selbst ordentlich macht und sich eine Handwerkerrechnung "organisiert" kann die zum Nachweis vorlegen. Der Vermieter muss diese Kosten erstatten.

Der BGH hat zum Az.: VIII ZR 195/10 entschieden, dass wenn ein Mieter ohne Wissen (und wer soll das Gegenteil vor allem wie beweisen?) um die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel entsprechende Arbeiten vornimmt, gegenüber dem Vermieter ERsatzansprüche hat.

Fragen dazu? Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt Fachanwalt Bonn Familienrecht Mietrecht Arbeitsrecht Steuerrecht



Eingestellt am 06.05.2011 von W. Bramer
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