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Mein Mann ist verschuldet in die Ehe gekommen hat aber später Restschuldbefreiung erreicht. Was ist negatives Anfangsvermögen?

Nach Änderung des Gesetztes über den Zugewinnausgleich wird eine Schuldentilgung in der Ehe jetzt zugunsten des anderen Ehegatten berücksichtigt.

Wie verhält sich das aber mit dem anzusetzenden Betrag, wenn man durch Insolvenz eine Restschuldbefreiung erwirkt hat und damit z.B. die Hälfte der Schulden getilgt wurden?

Hier eine Entscheidung des OLG Naumburg dazu. Es wird der Standpunkt vertreten, dass trotzdem das in die Ehe eingebrachte Schuldenpaket zählt.

Zugewinnausgleich - hier: Abbau von negativem Anfangsvermögen

Eine spätere Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ändert nichts daran, dass die bei Eintritt des Güterstands bestehenden Schulden des Verbrauchers als negatives Anfangsvermögen zu berücksichtigen sind.
Az 4 UF 153/14, Beschluss vom 17.12.2014



Eingestellt am 16.10.2015 von W. Bramer
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