<< Scheidung ohne Stress? stressfrei scheiden? | Wie bekomme ich das gemeinsame... für mein nichteheliches Kind? >> |
Kann ich mein Kind aus Gewissengründen aus der Schule holen?
OLG Köln: Einhaltung der Schulpflicht dient dem Kindeswohl Az 4 UF 97/13, Beschluss vom 2.12.2014
Die Einhaltung der Schulpflicht dient nicht allein öffentlichen Interessen, sondern auch dem Kindeswohl. Denn dem Kind wird durch den Schulbesuch ermöglicht, bestimmte soziale Kompetenzen zu erlernen und formale Bildungsabschlüsse zu erwerben. Davon hängen künftige Lebenschancen ab. Von daher könne die Absicht der Kindeseltern, in ein Land ohne Schulpflicht auswandern zu wollen, eine Sorgerechtsentziehung wegen beharrlicher Schulverweigerung begründen.
(siehe auch die Entscheidung dazu OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.08.2014 - 6 UF 30/14 -, FamRZ 2014, 1857).
Eingestellt am 14.10.2015 von W. Bramer
Trackback
Ihre Anwälte:
Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Oxfordstrasse 10
53111 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de
News
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.