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Kann mein türkischer Mann mir den Vermögensausgleich und Zugewinn blockieren, wenn wir Immobilien in der Türkei und in Deutschland haben?

Das türkische Ehepaar reicht in Deutschland die Scheidung ein. Die Mandantin erklärt, dass man sowohl in Deutschland als auch in Ankara Immobilien habe. Ihr Mann drohe jetzt, dass sie davon nichts abbekommen und nach islamischen Recht alles ihm gehören würde. Er werde alles im übrigen verkaufen.

Was tun?

Hier ein Entscheidung des OLG Bremen dazu, bei dem ein Arrestantrag eingereicht wurde um die Veräußerung zu stoppen und den späteren Zugewinnausgleich nicht zu gefährden.

Ein schlüssig vorgetragener und glaubhaft gemachter künftiger Zugewinnausgleichsanspruch kann mittels dinglichem Arrest gesichert werden.

Und wie kommt man an das türkische Vermögen?

Waren beide Eheleute bei Eheschließung türkische Staatsangehörige und haben sie keine Rechtswahl getroffen, ist gem. Art. 15 türk. IPRG bei der Auseinandersetzung über das bewegliche sowie das in der Türkei belegene unbewegliche Vermögen türkisches Güterrecht und hinsichtlich des in Deutschland belegenen unbeweglichen Vermögens deutsches Recht anzuwenden.
Az: 4 WF 52/15, Beschluss vom 7.5.2015



Eingestellt am 16.10.2015 von W. Bramer
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