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Hilfe - die Oma wird ausgeplündert! was tun?

Regelmäßiges Beratungsthema in meiner Anwaltskanzlei in Bonn ist die Anfrage besorgter Angehöriger, die hilflos zusehen oder tatenlos annehmen müssen, dass sich ein Verwandter/ Geschwister am Vermögen von älteren Verwandten, meist der Eltern bedient.

Die Vorgehensweise ist dabei entweder, die alten Leute solange zu bearbeiten, zu manipulieren und zu beeinflussen, bis diese freiwillig Vermögen abgeben und übertragen, oder heimlich und unter Ausnutzung von Vollmachten deren Erspartes zu plündern.

Die geprellten Angehörigen müssen dann entweder befürchten, dass ein potentieller Nachlaß ausgehöhlt wird und sie später leer ausgehen, oder noch zu Lebzeiten des Erblassers für diesen Unterhalt zahlen zu müssen. Elternunterhalt ist nämlich gesetzlich geregelt und verpflichtet die Kinder.

Diese Fälle sind schwierig zu bearbeiten aufgrund der sozialen Verflechtung und emotional sehr belastet.

Zu beachten ist: Das Argument, man werde unterhaltspflichtig, zieht dann nicht, wenn das Vermögen freiwillig verschenkt oder übertragen wird. Vermögensverschwendung läßt nämlich die Unterhaltsverpflichtung wegfallen, wegen Verwirkung.

Die Variante 1. ist in den seltensten Fällen zufriedenstellend zu lösen, weil ausgeklügelte notarielle Übertragungsverträge Angriffspunkte ausschließen. Übrigens, der Notar hat und wird sich vom geistigen Zustand des alten Menschen überzeugen, so dass man auch nicht mit dem Vorhalt weiterkommt, Oma oder Opa hätten nicht mehr gewußt, was sie da veranlassen.

Alterssenilität / Geschäftsunfähigkeit

Variante 2 ist mit mehr Aussichten auf Erfolg anzugehen. Hier kommen Unterlassungs- und Auskunftsansprüche der Verwandten in Betracht.

Steht zu befürchten, dass das Vermögen geplündert wird, ohne dass der Erblasser etwas davon hat, wird das schwarze Schaf der Familie ggfl. gerichtlich auf Auskunft in Anspruch genommen, was er und zu welchem Zweck veranlaßt und abgezogen hat. Weitere Abzocke läßt sich durch entschlossenes Vorgehen meist verhindern.

Bietet der Sachverhalt genügend Anhaltspunkte wird man den gierigen Verwandeten mit einem Anspruch überziehen, nachteilige Einwirkung auf das Vermögen zu unterlassen.

Wolfgang Bramer - Anwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt Bonn - Erbrecht Familienrecht Steuerrecht Bonn


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