steuerlicher Verlust eines Ehegatten
Solange man zusammenlebt, beide natürlich, denn die geringere Steuerbelastung stellt mehr Geld für den Lebensunterhalt und ihre Vermögensbildung zur Verfügung.
Wie ist zu entscheiden, wenn nach Trennung derjenige, aus dessen Tätigkeitsbereich die Verluste stammen, später die Zustimmung zur steuerlichen Zusammenveranlagung verweigert?
(Er/Sie will dadurch im Wege des Verlustvortrags in einem späteren Veranlagungszeitraum die eigene Steuerlast senken)
Dann macht er/sie sich gegenüber dem anderen schadensersatzpflichtig! (BGH Urt. v. 18.11.2009; XII ZR 173/06)
Eingestellt am 14.05.2010 von W. Bramer
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