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Wer lauter schreit oder viel weint gewinnt nicht! Emotionen im Gerichtssaal

Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen auch mit dem ganzen Kaleidoskop an Emotionen belastet. Wut, Enttäuschung, Frust, schierer Hass bis zur Antriebslosigkeit oder tiefen Depression. Jede Facette an Gefühlen wird bedient. Das projiziert sich natürlich auf den anderen Ehepartner und wird gerne mit dessen inakzeptablem Verhalten erklärt.

Da führt es schnell dazu, dass ein Beteiligter wünscht, das Familiengericht darüber zu informieren. Man versucht also Verständnis bei der Richterin/dem Richter zu wecken und sie/ihn für sich einzunehmen.

Aufgabe der Anwälte im Familienrecht ist es, sachlich und auf Fakten beschränkt vorzutragen und zu beweisen. Emotionen und Erklärungen über persönliche Gefühlslagen sind aber nicht geeignet irgend einen Vorteil zu verschaffen oder einen Nachteil auszugleichen.

Bitte gehen Sie davon aus, dass das Familiengericht täglich mit gescheiterten Lebensplanungen zu tun hat, was für einzelne Betroffene oft gravierende Nachteile oder Einschränkungen für ihr späteres Leben hat. Das FamG kann sich nicht auf diese Ebene einlassen, sondern muß, auch zur Vermeidung von Befangenheitsanträgen, grundsätzlich neutral bleiben.

Leider steckt auch in den geplatzten Eheträumen eine Binsenwahrheit drin, wenn vorgehalten werden kann, man habe sich den falschen Partner ausgewählt, wenn die Zerrüttung der Ehe tatsächlich alleine an einem der Beteiligten liegt. "Selbst schuld"...?. in der Regel, liegt es aber irgendwie an Beiden und das Gericht wird keine Partei nehmen.



Eingestellt am 14.03.2019 von W. Bramer
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