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Versorgungsausgleich ausschließen - was kann man machen?
Ich habe dazu schon etwas unter dem Stichwort "Bratkartoffelverhältnis" bei dem Versorgungsausgleich geschrieben.
Man kann einen Antrag auf Ausschluß des Rentenausgleichs aus Härtegründen stellen, wenn die Durchführung unbillig wäre.
Das ist aber schwierig und man muß gute Argumente haben. Erfolgreich war mein Antrag im Falle einer Büroangestellten, die einen 20 Jahre jüngeren Mann geehlicht hatte. Dieser hatte in der Ehezeit studiert und nebenbei für 400 EUR gejobt. Nachdem sie feststellen mußte, dass sie auch noch betrogen worden war und sie die Scheidung einreichte, wollte der Mann auch noch den halben Ehezeitanteil ihrer Rente.
Mitnahmequalität besaß der Mann, aber vor dem FamG Bonn hatte er damit keinen Erfolg. Argument Nummer eins war, dass er noch jung genug war um selbst für eine eigene Rente zu sorgen, vorausgesetzt er finge an zu arbeiten und zahlte ein. Argument Nummer zwei, er habe nicht zum ehelichen Lebensunterhalt beigetragen.
Dazu aber auch das OLG Hamm: Kein Ausschluss des Versorgungsausgleichs
Wenn ein Ehegatte über einen längeren Zeitraum nichts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, führt dies nicht automatisch zu einer Beschränkung oder einem Wegfall des Versorgungsausgleichs nach § 27 VersAusglG, wenn dieses Verhalten auf einer "gemeinsamen Lebensplanung" der Eheleute beruht.
In dieser Konstellation ist es aber schwierig für den benachteiligten Ehegatten zu beweisen, dass die Untätigkeit des anderen eben nicht einvernehmlich war. Ich habe genug Fälle in denen sich jemand beschwert, man habe den anderen immer wieder aufgefordert - bis zum handfesten Ehekrach - endlich einen Job zu suchen und anzufangen zu arbeiten. Wie soll er/sie das aber später beweisen?
Gespräch aufnehmen? SMS senden?
Zeugen heranziehen?
Die Kinder mischen sich nicht ein.
Wolfgang Bramer Rechtsanwalt Fachanwalt Familienrecht Bonn
Eingestellt am 25.01.2017 von W. Bramer
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