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Familienrechtliche Rechtsprechung Juni 2012

BGH: Versorgungsausgleich bei privaten Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht

Private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht unterfallen nach Ausübung des Kapitalwahlrechts nicht mehr dem Versorgungsausgleich, selbst wenn das Kapitalwahlrecht nach Ende der Ehezeit und vor der letzten tatrichterlichen Entscheidung ausgeübt wurde. Ein Ausgleich kommt nur über das Güterrecht in Betracht.
Az XII ZB 325/11, Beschluss vom 18.4.2012

BGH: Aufstockung des Einkommens mit arbeitsrechtlicher Abfindung und Umrechnung dynamisierter Alttitel

Wenn eine arbeitsrechtliche Abfindung dazu verwendet wird, das Einkommen aufzustocken, das für die Bemessung des Unterhaltsbedarfs minderjähriger Kinder maßgeblich ist, dann gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie beim Ehegattenunterhalt.
Die Umrechnung dynamisierter Titel über den Kindesunterhalt zum 1. Januar 2008 nach § 36 Nr. 3 Satz 4 lit. a EGZPO in einen Prozentsatz des Mindestunterhalts nach § 1612 a BGB hat für jedes Kind gesondert zu erfolgen. Sie ergibt, bezogen auf den 1. Januar 2008, nur einen einheitlichen Prozentsatz, der sodann auch Anwendung findet, wenn das Kind in eine höhere Altersstufe wechselt.
Az XII ZR 66/10, Urteil vom 18.4.2012

OLG Oldenburg: Versorgungsausgleich und laufende Unterhaltsleistungen

Bei der Anpassung des Versorgungsausgleichs nach §§ 33, 34 VersAusglG wegen laufender Unterhaltsleistungen des Ausgleichspflichtigen ist der Versorgungsträger an einen Unterhaltsvergleich der Ehegatten gebunden, solange dies nicht zu einer erheblichen Benachteiligung des Versorgungsträgers führt.
Bei der Bestimmung des Unterhalts durch Vergleich ist den Ehegatten ein gewisser Spielraum zuzubilligen, und zwar auch im Hinblick auf die Frage, ob und gegebenenfalls ab welchem Zeitpunkt eine Versagung oder Beschränkung des Unterhalts nach § 1579 BGB in Betracht kommt.
Az 13 UF 131/11, Beschluss vom 14.5.2012

OLG Nürnberg: Anfechtung der Vaterschaft

Die Anfechtung der Vaterschaft durch den möglichen Vater ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er schon, bevor er die Anerkennungserklärung abgab, vom Geschlechtsverkehr seiner Partnerin mit einem anderen Mann Kenntnis erlangt hatte. Die Kindesmutter hatte Beschwerde eingelegt und zur Begründung angeführt, der Antragsteller habe wegen dieser Kenntnis sein Recht zur Anfechtung der Vaterschaft verwirkt. Das Gesetz macht jedoch das Anfechtungsrecht nicht davon abhängig, dass der Anerkennende erst nach der Anerkenntniserklärung Kenntnis von gegen seine Vaterschaft sprechenden Umständen erlangt. Vielmehr ist ausschließlicher Anfechtungsgrund die objektive Unrichtigkeit einer Vaterschaftsanerkennung. Wenn bereits eine falsche Erklärung des Vaters in Kenntnis der wahren Umstände nicht zur Rechtsmissbräuchlichkeit der späteren Anfechtungserklärung führt, so kann dies erst Recht nicht in Fällen wie dem vorliegenden gelten, in dem keine bewusst falsche Anerkennung abgegeben worden ist.
Az 9 UF 271/12, Beschluss vom 30.4.2012

OLG Celle: Internationales Privatrecht - Kindesunterhalt

Werden Unterhaltsansprüche für die Zeit nach dem 17. Juni 2011 geltend gemacht, bestimmt sich das anzuwendende Sachrecht ausschließlich nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23. November 2007 (Art. 22 HUntProt).
Wird ein Verfahren über Unterhaltsansprüche - gleich für welchen Zeitraum - nach dem 17. Juni 2011 eingeleitet, bestimmt sich das anzuwendende Sachrecht ausschließlich nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23. November 2007 (Art. 5 Abs. 2 EU-Ratsbeschluß vom 30. November 2009 [ABl EU 2009 L 331/17]).
Soweit in einem vor dem 18. Juni 2011 eingeleiteten Verfahren Unterhaltsansprüche für die Zeit vor dem 18. Juni 2011 geltend gemacht werden, richtet sich das dafür anzuwendende Sachrecht weiterhin nach Art. 18 EGBGB a.F.
Az 10 UF 22/12, Beschluss vom 13.04.2012

OLG Stuttgart: Internationale Zuständigkeit von Familiengerichten

Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte ist nicht gegeben, wenn das Kind in einen nicht durch die EuEheVO gebundenen Drittstaat (hier Türkei) gewechselt ist und einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt während der Anhängigkeit eines Umgangsverfahrens begründet (keine "perpetuatio fori").
Es geht in der Entscheidung auch um die Anwendung des MSA vom 05.10.1961 im Verhältnis zur Türkei.
Az 17 UF 22/12, Beschluss vom 12.4.2012

OLG Stuttgart: Internationale Zuständigkeit und Brüssel II a-Verordnung

Für die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 8 der sog. Brüssel II a-Verordnung ist kein Raum, falls ein Kind bereits bei Anhängigkeit eines Sorge- oder Umgangsverfahren seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einen anderen Staat verlegt hatte. Hierfür ist ein Aufenthalt von 6 Monaten Dauer allenfalls Indiz, jedoch nicht zwingend vorauszusetzen.
Az 17 UF 338/11, Beschluss vom 30.03.2012

OLG Nürnberg: Kein Abzug eines Freibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder beim Verfahrenswert für Versorgungsausgleichssachen

Bei der Bestimmung des Nettoeinkommens der Ehegatten zur Festsetzung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen sind Freibeträge für unterhaltsberechtigte Kinder nicht abzuziehen. Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der einschlägigen Vorschrift. In § 50 Abs. 1 S. 1 FamGKG wird als Grundlage für die Bestimmung des Verfahrenswertes in Versorgungsausgleichssachen das Nettoeinkommen der Ehegatten genannt. Dass von dem Nettoeinkommen weitere Abzüge vorzunehmen sind, wird nicht angeordnet.
Az 7 WF 290/12, Beschluss vom 13.3.2012

Sozialgericht Dresden: Kürzung des Sozialgeldes in temporärer Bedarfsgemeinschaft

Der Klägerin, ein 2005 geborenes Kind, ist die ungekürzte Regelleistung für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige zu gewähren. Das Sozialamt hatte dagegen geltend gemacht, dass an allen Tagen, an denen sich das Kind mehr als zwölf Stunden lang nicht im Haushalt der Mutter aufgehalten habe, es nicht als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft der Mutter leistungsberechtigt gewesen sei. Dies ergebe sich aus der vom Bundessozialgericht entwickelten Konstruktion der temporären Bedarfsgemeinschaft.
Die Berufung war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, § 144 Abs. 2 Nr. 1 SGG. Soweit ersichtlich liegt noch keine höchstrichterliche Entscheidung dazu vor, ob die Rechtsfigur der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft zu einer Kürzung des Sozialgeldes des Kindes als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem Elternteil, der das Umgangsrecht gewährt, führen kann.
Az S 20 AS 5508/10, Urteil vom 26.3.2012

Sozialgericht Hamburg: Unterhaltsnachzahlung ist anrechenbares Einkommen, das den Leistungsanspruch nach SGB II entfallen lässt

Der Kläger bezog Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Seinerzeit lebte er von seiner damaligen Ehefrau getrennt. Von ihr erhielt der Kläger Getrenntlebensunterhalt. Dadurch erzielte er nach Erlass des Bewilligungsbescheids Einkommen, das seine Hilfebedürftigkeit und damit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II im betreffenden Zeitraum vollständig beseitigte.
Az S 3 AS 4322/10, Urteil vom 11.1.2012



Eingestellt am 02.07.2012 von W. Bramer
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