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TV-Tipp: „Binationale Ehen“

Binationale Ehen unterscheiden sich kaum von nationalen Ehen und geben heutzutage ein vertrautes Bild in unserer globalen Gesellschaft ab. Den bedeutenden Unterschied bekommen die Eheleute erst dann zu spüren, wenn bedauerlicherweise eine Scheidung ansteht. Dann nämlich stellt sich immer die Frage, ob deutsches oder ausländisches Recht zur Anwendung kommt.

Worauf im Falle einer binationalen Ehe geachtet werden muss, erfahren Sie in der von der anwaltauskunft.de gesponserten Sendung „Steuern und Recht“ auf n-tv am Dienstag, dem 31. August 2010 um 18.35 Uhr und am Mittwoch, dem 01. September 2010 um 15.15 Uhr



Eingestellt am 27.08.2010 von W. Bramer
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