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Neue Düsseldorfer Tabelle 2017
Unterhaltsberechtigte sollten hier nachprüfen, ob der Unterhaltsschuldner automatisch anpaßt und ggfl. reagieren. Na schön, viel ist es nicht.
Der Mindestunterhalt wird in der
1. Altersgruppe auf 342 EURO
2. Altersgruppe auf 393 EURO
3. Altersgruppe auf 460 EURO angehoben.
Der Mindestunterhalt wird in der
1. Altersgruppe auf 342 EURO
2. Altersgruppe auf 393 EURO
3. Altersgruppe auf 460 EURO angehoben.
Die übrigen Bedarfssätze werden entsprechend angepaßt.
Wolfgang Bramer Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Bonn
Eingestellt am 23.11.2016 von W. Bramer
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