<< steuerlicher Verlust eines Ehegatten | Abmahnung Abzocke >> |
Kindesunterhalt Volljähriger
Dann kann das Kind den anderen Elternteil voll in Anspruch nehmen! Der voll Zahlende kann sich auch nicht mit dem Argument wehren, dass der geringverdienende Elternteil keiner Vollerwerbstätigkeit nachgeht, obwohl er seiner Ansicht nach dazu verpflichtet sei.
Egal ob hier eine Verletzung einer Vollerwerbsverpflichtung vorliegt oder nicht,---- dem Kind gegenüber kann das nicht durchschlagend entgegengehalten werden!
Und was kann der Vollzahler machen?
- Er kann den anderen Elternteil in Regress nehmen, in einem gesonderten Verfahren.
Eingestellt am 14.05.2010 von W. Bramer
Trackback
Ihre Anwälte:
Wolfgang Bramer
Fachanwalt für Familienrecht
Oxfordstrasse 10
53111 Bonn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 - 17.00 Uhr
Telefon: +49 (0)228 / 9 69 14 14
Fax: +49 (0)228 / 9 69 14 16
Mail: rabramer@web.de
News
Beziehungauseinandersetzung ist neben Zukunftsangst und wirtschaftlichen Sorgen...
Zigarettenschmuggel - Böses Ende für Checker - Steuerstrafrecht
Mit dieser News möchte ich auf meine kleine Rubrik Geschichten vom Steuersparen...
Kindesumgang erzwingen! - geht das?
So manche Alleinerziehende wünscht sich die regelmäßige Entlastung in der Kinde...
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.