Schenkung der Schwiegereltern und Verjährung
Verjährungsfristen sind im allgemeinen 3 Jahre beginnend mit dem dem Ereignis folgenden ersten Januar (also u.U. knapp vier Jahre, wenn das Anspruchsereignis Anfang Januar liegt)
Wir unterscheiden weiter: bei Geldzuwendungen sind es drei Jahre und bei Immobilien zehn Jahre.
Nach Scheitern der Ehe kann also den Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung ein Rückforderungsanspruch gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen.
Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist müssen die Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes Kenntnis erlangt haben.
Das Scheitern der Ehe kommt regelmäßig spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck. Wenn die Schwiegereltern davon Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen, haben sie auch vom Scheitern der Ehe ihres Kindes gewusst.
so der BGH Az XII ZB 516/14, Beschluss vom 16.12.2015
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Wolfgang Bramer
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