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Ausgleichswert beim Versorgungsausgleich

Was ist das?

Der Ausgleichswert ist der Betrag, den der Rententräger, das Versorgungswerk, der betriebliche Altersversicherer oder der private Lebensversicherer auf Rentenbasis aus den angesparten Rentenbeiträgen in der gemeinsamen Ehezeit berechnet hat.

Nach dem neuen Versorgungsausgleichsrecht wird dieser Betrag jeweils halbiert und dem Rentenkonto des anderen gutgeschrieben.

Das ganze folgt dem ehelichen Halbteilungsprinzip.

Ein Ausgleichswert bei einer privaten Altersversorgung auf Rentenbasis ergibt sich aus dem in eine Lebensversicherung eingezahlten Kapitalbetrag durch die monatlichen Raten. Der auf die Ehezeit fallende Kapitalbetrag wird halbiert und für den anderen bislang vielleicht nicht versicherten Ehegatten ein neues Kapitalkonto eröffnet und der Betrag dort eingezahlt (interne Teilung).

Private Versorgungsträger können entscheiden ob sie das intern machen, siehe oben, oder extern. Dann muß man ihnen eine Stelle angeben, an die ausgezahlt werden soll. Hat man also eine eigene Versicherung auf Rentenbasis, kann man diese angeben, hat man keine, wird auf eine dafür 2008 neu gegründete Institution zurückgegriffen.
Das ist die Versorgungsausgleichskasse, Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart.

Man muß leider sehr oft feststellen, dass den Menschen Lebensversicherungen aufgenötigt worden sind, die lächerliche Auszahlungsbeträge zur Folge haben. Oft geht es um zu teilende 3.000 - 4.000 EUR und das ist so gering, dass sich daraus kaum Rentenzahlungen ergeben. Wird aber eine Bagatellgrenze von 3.000 EUR nicht überschritten, werden diese Verträge bei dem VA gar nicht berücksichtigt und entfallen ersatzlos.

Wolfgang Bramer Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Scheidungsrecht in Bonn


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