Diskontierungszinssatz BilMoG-Zinssatz Versorgungsausgleich
Dabei kommt es darauf an, bei dem Transfer des Kapitals auf einen externen Versorger weitere finanzielle Einbußen zu vermindern. Die externe Teilung verursacht schon Bearbeitungskosten.
Dazu kommt noch, dass bei diesen Versorgungen von dem Arbeitgeber der Ausgleichswert so ermittelt wird, dass die zu erwartenden künftigen Versorgungsleistungen mit dem dann gültigen Zinssatz nach § 253 Abs. 2 HGB (BilMoGZinssatz) abgezinst werden.
Das ist jetzt nach der aktuellen BGH-Entscheidung unbedenklich.
BGH XII ZB 415/14, 248/15; 664/14; 540/14
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