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Diskontierungszinssatz BilMoG-Zinssatz Versorgungsausgleich

Zusatzversorgung betriebliche Altersversorgung kann im Rahmen des Versorgungsausgleichs mit einer externen Teilung (§ 17 VersAusglG) geklärt werden.

Dabei kommt es darauf an, bei dem Transfer des Kapitals auf einen externen Versorger weitere finanzielle Einbußen zu vermindern. Die externe Teilung verursacht schon Bearbeitungskosten.

Dazu kommt noch, dass bei diesen Versorgungen von dem Arbeitgeber der Ausgleichswert so ermittelt wird, dass die zu erwartenden künftigen Versorgungsleistungen mit dem dann gültigen Zinssatz nach § 253 Abs. 2 HGB (BilMoGZinssatz) abgezinst werden.

Das ist jetzt nach der aktuellen BGH-Entscheidung unbedenklich.

BGH XII ZB 415/14, 248/15; 664/14; 540/14

Wolfgang Bramer - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht - Bonn - Diskontierungszinssatz betriebliche Direktzusage - Ermittlung des Kapitalwertes einer Anwartschaft - Transferverlust - externe Teilung

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