Steuervorteil Sonderabzug Beerdigungskosten Grabpflege
Nach einer aktuellen BFH-Entscheidung kommt das aber nicht bei einer Konstellation in Betracht, die durchaus üblich ist. Die Eltern übertragen schon zu Lebzeiten das wesentliche Vermögen, Landwirtschaft oder den elterlichen Betrieb bzw. Firma auf ein Kind, das sich verpflichtet Beeerdigung und langjährige Grabpflege zu übernehmen = dauernde Last = Sonderabzugsmöglichkeit.
Dann darf aber das Kind nicht bei Tod des letztlebenden Elternteils Erbe sein, denn in diesem Fall entfällt die Abzugsmöglichkeit und damit der Steuervorteil. zu lesen in BFH
X R 17/09 Urt. v. 17.01.2010
Erben sollte ein Dritter. Das wesentliche Vermögen ist ja eh weg. Es ist also ein Rechenbeispiel, ob sich das finanziell lohnt, hier zu gestalten.
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