Rechtsberatung bei Trennung - Ihr Anwalt aus Bonn
Der Gesetzgeber wollte wohl Ehepartner vor sich selbst und voreiligen Handlungen, z.B. nach einem handfesten Ehekrach o.ä., schützen und hat als Hürde eine Frist für die Einreichung eines Scheidungsantrags gesetzt. Ein Jahr des Getrenntlebens nach einem Auszug aus der Ehewohnung gibt genügend Gelegenheit, die Trennungsabsicht zu überdenken. Getrenntleben kann man aber auch unter einem Dach, wenn man nicht mehr wie Eheleute zusammenlebt und sich nicht mehr gegenseitig versorgt (getrennt von Tisch und Bett). Die Zimmer werden aufgeteilt und man lebt quasi wie in einer WG. Läßt man sich auf einen kurzen Versöhnungsversuch ein, wird das Trennungsjahr nicht unterbrochen – kurzer Versuch des Zusammenlebens wohlgemerkt!
Was macht man, wenn der andere nicht ausziehen will und klammert?
Variante Eins ist der passive, antriebsschwache Ehepartner, der bequem ist und sich nicht bewegt. Nicht sofort, aber nach einiger Zeit kann man einen Antrag auf Zuweisung der ehelichen Wohnung durch das Familiengericht stellen. Das muss aber vorbereitet werden und sie sollten vorher unsere Beratung zur Trennung Bonn einholen.
Variante Zwei ist der rabiate, aggressive Typ. Dieser Fall ist relativ einfach zu lösen. Bei der ersten Gewalttätigkeit nach Äußerung des Trennungswunsches, wird die Polizei gerufen und das Gewaltschutzgesetz greift. Die Beamten werfen den Schläger für 10 Tage aus der Wohnung und kassieren die Schlüssel ein. Stellt man in dieser Frist einen Antrag auf einstweilige Anordnung, die Wohnung alleine zugewiesen zu bekommen, hat man das Problem gelöst. Aber Achtung! Eine Sachbeschädigung und/oder die Körperverletzung muß von der Polizei und einem Arzt dokumentiert werden. Lassen Sie sich in Fällen von häuslicher Gewalt von uns beraten.
Zu den Kosten siehe auch Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe.

