Online-Scheidung
Fragen und Antworten zur Online-Scheidung
Spare ich durch die Scheidung im Internet Geld?
Die deutschen Rechtsanwälte rechnen nach einer Gebührentabelle ab, die durch das RVG gesetzlich vorgegeben und seit mehr als fünfzehn Jahren unverändert (sehr zum Leidwesen der Anwälte!) festlegt, was die Anwaltstätigkeit kosten darf. Unterschreitungen sind nicht gestattet und werden von den Kammern und Kollegen abgemahnt. Die Antwort lautet also nein.Was kostet mich die Scheidung?
Im Durchschnitt offensichtlich weniger als der/ie Bürger/in glaubt. 60% der Scheidungen im Jahr werden über Verfahrenskostenhilfe (früher Prozeßkostenhilfe) abgewickelt. Im Durchschnitt konnten die Anwälte im Jahre 2001 bei 376.972 Familiensachen pro Anwalt 905,50 EUR abrechnen.Entscheidend ist aber immer der Einzelfall, wobei das Familiengericht das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Parteien addiert und daraus den sog. Gegenstandswert bestimmt. In dem RVG findet man dann neben diesem Gegenstandswert die entsprechende Anwalts- bzw. Gerichtsgebühr. Mehr Information bietet die Seite Scheidungskosten.
Hier noch ein schnelles Beispiel aus NRW: Einvernehmliche Scheidung ein Anwalt. Die Eheleute haben monatlich netto Mann 2.200 EUR - Frau 1.400 EUR, zusammen 3.600 netto x 3 = 10.800 EUR Gegenstandswert => zu zahlen wären bei Scheidung 219,00 EUR Gerichtskostenvorschuss, 219,00 EUR Scheidungsbeschlussgebühr und 1.853,68 EUR Anwaltskosten macht zusammen 2.291 EUR.
Kann ich auch Verfahrenskostenhilfe (Prozeßkostenhilfe PKH) bekommen?
Das hängt von Ihren Einkommensverhältnissen ab. Steht Ihnen so wenig Geld zur Verfügung, dass Sie kaum über die Runden kommen, z.B. bei Leistungsbezug ARGE oder dem Sozialhilfesatz, prüft das Gericht einen PKH-Antrag daraufhin, ob Sie überhaupt selber die Gerichts- und Anwaltskosten zahlen müssen. Wir achten auch darauf und benötigen dazu die Angaben über jeweilige monatliche Nettoeinkommen der Ehepartner.
Kann man sich per Internet zeitlich direkt scheiden lassen?
Das kommt darauf an. Im Prinzip schon, wenn die Eingangsfragen, meist nach einer längeren Überlegungs- und Trennungszeit sofort beantwortet werden konnten. In jedem Fall ist nämlich nach Trennung von Bett und Tisch ein Trennungsjahr einzuhalten. Information auf unserer Seite Trennungsjahr. Das Internet bietet also keine Lösung für spontane Gefühlsausbrüche und Ehekrach.Wie schnell geht eine Scheidung, wenn das Trennungsjahr vorbei ist?
Mit ein paar Monaten muß man schon rechnen. Faktoren, wie Arbeitsbelastung des Familiengerichts, der Versorgungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichs und, die für letzteres erforderliche, Mitarbeit der Scheidungsparteien bestimmen die Dauer des Verfahrens und können zu Verzögerungen führen.Wer einen Ehevertrag mit den wichtigsten Regelungen vorlegen kann, kommt meist sehr schnell zum Zug.
Seit der Änderung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich im Jahre 2009 hat sich die Dauer des Scheidungsverfahrens spürbar verkürzt.
Wann treffe ich meinen Anwalt?
Einmal - in der Scheidungsverhandlung, zu der Sie bitte Ihren Personalausweis mitbringen - Wichtig! Der Gerichtstermin läuft übrigens recht nüchtern ab und bietet keinen Grund zur Aufregung. Da die Internet-Scheidung von Menschen bevorzugt wird, die sich über ihre Sache im Klaren sind, wird aus der formalen Trennung quasi ein Behördengang. Vier Wochen nach der Scheidung ist das Urteil rechtskräftig und einer neuen Bindung steht nichts mehr im Weg - außer vielleicht eine Erfahrung.Wie kann ich mich sonst noch informieren?
Wir haben auf unserer Homepage Informationen zu den wichtigsten und häufigsten Fragen zusammengestellt. Aber machen wir uns nichts vor! Sie haben nichts von einem geballten Kommentar voller juristischer Feinheiten - der von juristische gebildeten Kritikern der Home-Page vielleicht als gelungene und übersichtliche Informations-Plattform bezeichnet würde. Sie wären schnell überfordert. Selbst im Familienrecht erfahrene Anwälte müssen zusätzlich lernen um z.B. Fachanwalt/in für Familienrecht zu werden und sich im übrigen ständig auf dem Laufenden halten. Dazu zwingt sie der enorme Umfang des Familienrechts und die ständig neue Rechtsprechung der Gerichte.Aus diesem Grunde ist unsere Info-Seite kurz und hat nur den Sinn und Zweck, Ihnen die Begriffe geläufig zu machen.
Haben Sie weitere Fragen, stehen wir selbstverständlich auch gerne telefonisch zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung. Es handelt sich dabei nicht um eine Anwalt-Hotline, und kostet nur die üblichen Telefongebühren.
Was muß ich erledigen?
Rufen Sie per Mausklick das Scheidungsformular auf. Klicken Sie die Optionen die für Sie in Betracht kommen an, oder füllen Sie die Spalte entsprechend aus. Die Felder sind selbstverständlich und dürften Ihnen keine Schwierigkeiten bereiten. Anhand Ihrer Angaben erstellen wir einen Entwurf, den Sie zur Überprüfung übermittelt bekommen. Erst wenn alles in Ordnung ist und Sie Ihr Einverständnis signalisieren, stellen wir den Scheidungs-Antrag bei dem zuständigen Familiengericht.Wir benötigen in jedem Fall zwei Unterlagen eine Vollmacht.
- Kopie der Heiratsurkunde
- Kopie der Geburtsurkunde der Kinder
Dann können Sie sich ohne Probleme bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes eine Abschrift besorgen.
Vollmacht
Es ist üblich, dass einem Anwalt für die Berechtigung in fremden Namen tätig zu werden, eine schriftliche Vollmacht erteilt wird. Diese Vollmacht ist allgemein gehalten, bezieht sich aber aufgrund des Verwendungszwecks "Familienrecht Scheidung" nur auf diese Tätigkeiten und kann nicht anderweitig verwendet werden. Die Vollmacht ist jederzeit widerruflich, wie auch das Mandat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens gekündigt werden kann.Laden Sie bitte die Vollmacht herunter und drucken Sie aus. Tragen Sie Ort und Datum ein und unterzeichnen Sie. Senden Sie uns die Vollmacht mit dem Freiumschlag und den Kopien von Heirats- und Geburtsurkunde für unsere Akten zu. Das ist alles.
Hier können Sie die Vollmacht herunterladen:

