na das ist ja lustig!

Konnte man nach der Gesetzesänderung im Unterhalt im Jahre 2007 davon ausgehen, dass die Zeiten für Unterhaltsberechtigte (Ehefrauen) hart werden, entwickelte sich in den Folgejahren nach anfänglichem Herumgeiere sowohl bei anwaltlicher Beratung als auch bei familiengerichtlichen Entscheidungen eine Linie aus der folgenden Rechtsprechung, insbesondere des BGH.

Jetzt kommt der veritable Tritt dazwischen - durch das Bundesverfassungsgericht. Hier die aktuelle Entscheidung dazu... und ein Verdacht, jetzt geht das ganze Theater wieder von vorne los?!

BVerfG: BGH-Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt verfassungswidrig

Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen“ unter Anwendung der so genannten Dreiteilungsmethode löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).
Az 1 BvR 918/10, Urteil vom 25.1.2011, BVerfG-Pressemitteilung


Eingestellt am 04.03.2011 von W. Bramer
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