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na das ist ja lustig!
Jetzt kommt der veritable Tritt dazwischen - durch das Bundesverfassungsgericht. Hier die aktuelle Entscheidung dazu... und ein Verdacht, jetzt geht das ganze Theater wieder von vorne los?!
BVerfG: BGH-Rechtsprechung zum nachehelichen Unterhalt verfassungswidrig
Die zur Auslegung des § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung zu den „wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen“ unter Anwendung der so genannten Dreiteilungsmethode löst sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts und ersetzt es durch ein eigenes Modell. Mit diesem Systemwechsel überschreitet sie die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung und verletzt Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG).
Az 1 BvR 918/10, Urteil vom 25.1.2011, BVerfG-Pressemitteilung
Eingestellt am 04.03.2011 von W. Bramer
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