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Wie bekomme ich das gemeinsame Sorgerecht für mein nichteheliches Kind?

Man kann einen entsprechenden Antrag bei dem zuständigen Familiengericht stellen. Sehr oft entwickelt sich dann aber folgendes Szenario: Die Kindesmutter reagiert unerfreut und verweist auf mangelnden Kontakt, ständige Streitereien bei einem Umgang, grundsätzliche erhebliche Störungen in der Kommunikationsebene der beteiigten Eltern. Da das kaum zu überprüfen ist und man so etwas schnell praktisch anzetteln kann, hätte man eigentlich kaum sichere Chancen das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Viele Familiengerichte haben sich dann so geholfen, dass einfach ohne mündliche Verhandlung im schriftlichen Verfahren das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen wurde, mit dem Vermerk, dass die Streitereien der Eltern das Kindeswohl nicht gefährden. Das gemeinsame Sorgerecht ist das Maß der Dinge. Es wurde dann geprüft, ob das Kindeswohl irgendwie beeinträchtigt ist, dann kein gemeinsames Sorgerecht, andernfalls ja.

Das OLG Celle hat hier jetzt dagegen gehalten und relativiert:

Die gemeinsame elterliche Sorge ist kein unbedingtes Leitbild

Am 16. April 2013 wurde das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern erlassen. Wenn demnach die gemeinsame elterliche Sorge bei einem Paar besteht, gilt es dennoch nicht als Leitbild, dass sie fortbestehen sollte und gegenüber der Alleinsorge vorzuziehen wäre. Aus dem Gesetz lässt sich kein Regel-Ausnahme-Verhältnis herleiten.
Entscheidungsmaßstab ist allein das Kindeswohl; es ist nicht!! erforderlich, dass das Kind bei bestehender schwerwiegender und nachhaltiger Störung der Kommunikation der Eltern und nicht möglicher gemeinsamer Entscheidungsfindung erheblich belastet würde, wenn seine Eltern gezwungen würden, die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben.
Az 15 UF 44/15, Beschluss vom 14.8.2015



Eingestellt am 15.10.2015 von W. Bramer
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